Drucksache - 0150/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.05.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, von den zuständigen Stellen prüfen zu lassen, ob für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TVG für so genannte feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden können. Die Tarifverträge sollen u. a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten: -Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin, -Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, -Mutterschutz, -Mindestbeschäftigungsumfang.
Ferner wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen wird und durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden.
Der BVV ist bis 31.06.2012 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt bat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum vorliegenden Beschluss der BVV um entsprechende Stellungnahme. Nach Übersendung des Erinnerungsschreibens im September 2012 teilte der Staatssekretär, Herr Mark Rackles, mit, dass in Angelegenheiten des Tarifrechts die Senatsverwaltung für Finanzen zuständig sei und das Anliegen an diese weitergeleitet wurde.
Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen liegt nunmehr dem Bezirksamt vor. Aufgrund der Umfänglichkeit der Stellungnahme wird die BVV gebeten, beiliegendes Schreiben zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bezirksamt wird unaufgefordert u.a. über die Evaluierung des Modellprojektes zur Erprobung von Kooperationen von Musikschule und Schule in den zuständigen Ausschüssen berichten und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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