Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das B-Planverfahren für die Gerhart-Hauptmann-Anlage bleibt eingestellt und wird nicht wieder aufgenommen. Eine Wohn- und/oder Geschäftshausbebauung soll es an diesem Ort auch zukünftig nicht geben.
Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.
Ursprungstext:
Das B-Planverfahren für die Gerhard-Hauptmann-Anlage bleibt eingestellt und wird nicht wieder aufgenommen. Eine Wohn- und/oder Geschäftshausbebauung wird es an diesem Ort auch zukünftig nicht geben.
Der BVV ist bis zum 31.01.2012 zu berichten.