Drucksache - 0043/4
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 folgenden Beschluss gefasst: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle existenten Dienstleistungsverträge auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro zu überprüfen. Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben. Verträge mit Firmen, die dann ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.“
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Nach Überprüfung der bestehenden Dienstleistungsverträge kann mitgeteilt werden, dass bei allen der derzeit gültige Mindestlohn gezahlt wird. Alle Dienstleistungsverträge enthalten eine Anpassungsklausel, die sicherstellt, dass bei Tariferhöhungen eine Gehaltsanpassung erfolgt.
Neu abgeschlossene Dienstleistungsverträge werden bezüglich des Mindesttariflohns durch die Vergabestelle überwacht.
Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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