Drucksache - 0043/4  

 
 
Betreff: Bezirkliche Dienstleistungsverträge II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.12.2011 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.01.2012 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
14.02.2012 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle existenten Dienstleistungsverträge auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro zu überprüfen.

Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben.

Verträge mit Firmen, die dann ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.“

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Nach Überprüfung der bestehenden Dienstleistungsverträge kann mitgeteilt werden, dass bei allen der derzeit gültige Mindestlohn gezahlt wird. Alle Dienstleistungsverträge enthalten eine Anpassungsklausel, die sicherstellt, dass bei Tariferhöhungen eine Gehaltsanpassung erfolgt.

 

Neu abgeschlossene Dienstleistungsverträge werden bezüglich des Mindesttariflohns durch die Vergabestelle überwacht.

 

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat             

 


 

 
 

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