Drucksache - 0036/4
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.12.2011 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird dringend aufgefordert, den freien Trägern im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich für das kommende Jahr Planungssicherheit zu gewähren.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit: Für das Haushaltsjahr 2012 liegt kein Haushaltsgesetz vor, sodass derzeit die Regelung des Art. 89 der Verfassung von Berlin, die sogenannte Vorläufige Haushaltswirtschaft, gilt. Im Rahmen dieser stärksten haushaltswirtschaftlichen Beschränkung ist die institutionelle Förderung zulässig, soweit sie nur die notwendige Ausstattung mit Personal, Geräten u.ä. im bisherigen Umfang umfasst. Dabei dürfen die entsprechenden Zuwendungsbescheide für einen Zeitraum von sechs Monaten und nur im Rahmen des anteiligen Zeitsolls erteilt werden. Der Wechsel eines Trägers bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ist möglich.
Über diese Regelungen hinaus besteht derzeit keine rechtliche Handhabe zur Verbesserung der Planungssicherheit für beide Seiten.
Im Rahmen der Aufstellung des Bezirksdoppelhaushaltes 2012/2013 gibt es intensive Bemühungen zur ansatzseitigen Berücksichtigung; die Ergebnisse einer hierzu durchgeführten Klausurtagung des Bezirksamtes werden in der Beschlussvorlage an die BVV enthalten sein. Sofern es Auswirkungen gibt, sind diese in jedem Fall Gegenstand der Beratungen sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen.
Reinhard Naumann
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