Der Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt dem Ausschuss für Wirtschaft
und Ordnungsangelegenheiten
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei dem Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallengesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin.
In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln:
a) Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention),
b) Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume),
c) Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele,
d) Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen,
e) Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten,
f) Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff
g) Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.