Auszug - Chancen nicht verspielen!
Herr Block erläutert den Antrag, der im Stadtplanungsausschuss einstimmig angenommen wurde. Herr Schulte weist auf die bereits erfolgte Behandlung des Themas im Bezirksamt hin, wonach zu Punkt b) in Gesetzeskommentaren auf Vorschriften und Urteile verwiesen wird und zu Punkt c) die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Die Ausführungen werden von Herrn Häntsch ergänzt: Im Bundestag wurden Beratungen zum Thema Spielhallen initiiert, durch den Abgeordneten Wegener. Der Antrag wird einstimmig angenommen und ihm wird ebenfalls einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei dem Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallengesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin. In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln:
a) Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention), b) Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume), c) Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele, d) Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen, e) Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten, f) Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff g) Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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