Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
empfiehlt der BVV,
die BW möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert dem § 3 Abs. 2 des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes folgend eine Kundenbefragung im Bereich des Ordnungsamtes durchzuführen. Diese Evaluation des Verwaltungshandelns soll bis zum Ende des 2. Quartals 2009 abgeschlossen sein.
Hierzu soll ein Konzept entwickelt werden, wie die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Innen- und Außendienst hoheitlich tätig werden, dahingehend befragt werden können, wie sie Zufriedenheit mit der Arbeit des Ordnungsamtes, die Freundlichkeit und Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Qualität der Arbeit bewerten. Im Rahmen der Befragung sollen auch Anregungen und Kritik aufgenommen werden, so dass dienstleistungsorientiertes Verwaltungshandeln weiter optimiert werden kann.
Dieses Konzept der Befragung ist dem zuständigem Ausschuss vor Beginn des Kundenmonitors, spätestens bis zum 30. September 2008 vorzulegen.