Drucksache - 0922/3
Die BW
beschließt: Die
Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert dem § 3 Abs. 2 des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes folgend eine Kundenbefragung im Bereich
des Ordnungsamtes durchzuführen. Diese Evaluation des Verwaltungshandelns soll
bis zum Ende des 2. Quartals 2009 abgeschlossen sein. Hierzu soll
ein Konzept entwickelt werden, wie die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Innen- und
Außendienst hoheitlich tätig werden, dahingehend befragt werden können, wie sie
Zufriedenheit mit der Arbeit des Ordnungsamtes, die Freundlichkeit und
Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Qualität der
Arbeit bewerten. Im Rahmen der Befragung sollen auch Anregungen und Kritik
aufgenommen werden, so dass dienstleistungsorientiertes Verwaltungshandeln
weiter optimiert werden kann. Dieses
Konzept der Befragung ist dem zuständigem Ausschuss vor Beginn des
Kundenmonitors, spätestens bis zum 30. September 2008 vorzulegen. |
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