Auszug - Evaluation im Ordnungsamt
Herr Schulte stellt die Ergebnisse aus der Präsentation des Kundenmonitorings Charlottenburg-Wilmersdorf vor. Die Umfrage vor Ort ergibt ein insgesamt positives Bild, dagegen fällt die Auswertung der Internetumfrage eher negativ aus, allerdings lässt die Anzahl der Teilnehmenden keine repräsentativen Aussagen zu. Auf Nachfrage von Herrn Block ergänzt er, dass auch für den Außendienst Überlegungen zum Kundenmonitoring angestellt werden, allerdings ist die praktische Umsetzbarkeit („Knöllchenfrust“ bei den Interviewten) noch zu klären. Herr Block bittet darum, das Ergebnis dem Protokoll beizufügen und damit den Antrag für durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären, was auch einstimmig angenommen wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BW möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert dem § 3 Abs. 2 des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes folgend eine Kundenbefragung im Bereich des Ordnungsamtes durchzuführen. Diese Evaluation des Verwaltungshandelns soll bis zum Ende des 2. Quartals 2009 abgeschlossen sein.
Hierzu soll ein Konzept entwickelt werden, wie die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Innen- und Außendienst hoheitlich tätig werden, dahingehend befragt werden können, wie sie Zufriedenheit mit der Arbeit des Ordnungsamtes, die Freundlichkeit und Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Qualität der Arbeit bewerten. Im Rahmen der Befragung sollen auch Anregungen und Kritik aufgenommen werden, so dass dienstleistungsorientiertes Verwaltungshandeln weiter optimiert werden kann.
Dieses Konzept der Befragung ist dem zuständigem Ausschuss vor Beginn des Kundenmonitors, spätestens bis zum 30. September 2008 vorzulegen. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
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