Der
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür
einzusetzen, dass die Berliner Lärmschutzverordnung dahingehend geändert wird,
dass Klagen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien ausgehende
Lärmemissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich
nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden! Klagen gegen von spielenden
Kindern und Jugendlichen im Freien verursachten Lärm dürfen mindestens in der
Zeit von Montag bis Samstag von 9-18 Uhr grundsätzlich nicht erfolgreich sein,
egal um welche Art von Einzugsbereich (z.B. Wohn- oder Mischgebiet) es sich
handelt. Diese Regel muss insbesondere Schulen, Kindergärten und Horte sowie
Spiel- und Bolzplätze mit einschließen.
Der BVV ist
bis zum 31.12.2008 zu berichten.