Drucksache - 1027/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 11.12.2008 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich
über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Berliner
Lärmschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von
spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien ausgehende Lärmemissionen grundsätzlich
erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen
gleichgesetzt werden! Klagen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im
Freien verursachten Lärm dürfen mindestens in der Zeit von Montag bis Samstag
von 9 - 18 Uhr grundsätzlich nicht erfolgreich sein, egal um welche Art von
Einzugsbereich (z. B. Wohn- oder Mischgebiet) es sich handelt. Diese Regel muss
insbesondere Schulen, Kindergärten und Horte sowie Spiel- und Bolzplätze mit
einschließen. Der BVV ist bis zum 31.01.2009
zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu ergänzend zum Zwischenbericht vom
14.04.2009 Folgendes mit: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz hat das Bezirksamt darüber unterrichtet, dass zum 17.02.2010
eine Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) in Kraft tritt. Es
wird ein neuer Absatz 1 in den § 6 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind
als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erfüllung
kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und
zumutbar“. Die Beschränkungen des LImSchG gelten damit unabhängig von
zeitlichen Regelungen für Kinder generell nicht. Der bisher für die Verwaltung geltende und in den AV LImSchG
enthaltene Grundsatz ist damit auch gesetzlich verankert. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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