Drucksache - 1027/3  

 
 
Betreff: Kinderlärm - ja bitte!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Lobo 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
27.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2008 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am  11.12.2008  Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzuset­zen, dass die Berliner Lärmschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass Kla­gen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien ausgehende Lärm­emissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden! Klagen gegen von spielenden Kindern und Jugendlichen im Freien verursachten Lärm dürfen mindestens in der Zeit von Montag bis Samstag von 9 - 18 Uhr grundsätzlich nicht erfolgreich sein, egal um wel­che Art von Einzugsbereich (z. B. Wohn- oder Mischgebiet) es sich handelt. Diese Regel muss insbesondere Schulen, Kindergärten und Horte sowie Spiel- und Bolz­plätze mit einschließen.

Der BVV ist bis zum 31.01.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu ergänzend zum Zwischenbericht vom 14.04.2009 Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat das Bezirksamt darüber unterrichtet, dass zum 17.02.2010 eine Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) in Kraft tritt. Es wird ein neuer Absatz 1 in den § 6 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

 

„Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erfüllung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und zumutbar“.

 

Die Beschränkungen des LImSchG gelten damit unabhängig von zeitlichen Regelungen für Kinder generell nicht.

 

Der bisher für die Verwaltung geltende und in den AV LImSchG enthaltene Grundsatz ist damit auch gesetzlich verankert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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