Der
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei allen beteiligten
Stellen dafür einzusetzen, dass die
Behördenpost nicht durch die Pin Mail AG zugestellt wird, bis das
Unternehmen nachweisen kann, dass es einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, der den aktuellen vereinbarten Mindestlohn
für Zustelldienste nicht unterläuft.
Bei
zukünftigen Vergaben ist dafür zu sorgen, dass von den Bietern
Tariftreueerklärungen verlangt werden.
Der BVV ist
bis zum 31.03.2008 zu berichten.
Ursprungstext:
...
Der BVV ist
bis zum 30.11.2007 zu berichten.