Tagesordnung - 2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21  

 
 
Bezeichnung: 2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
Datum: Do, 25.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschrift der 1. Sitzung; Niederschrift der 60. Sitzung (letzte Wahlperiode) z. K.      
Ö 2  
Ampelschaltung am Rathenauplatz  
Enthält Anlagen
0102/3  
Ö 3  
Ampelschaltung am Theodor-Heuss-Platz verbessern  
Enthält Anlagen
0103/3  
Ö 4  
Sonderparkzone um das Olympiastadion an Veranstaltungstagen  
Enthält Anlagen
0015/3  
Ö 5  
Tempo 30 auf dem Straßenzug Württembergische Straße/Schlüterstraße einführen  
Enthält Anlagen
0019/3  
Ö 6  
Unterstützende Maßnahmen in Tempo 30-Zone  
Enthält Anlagen
0020/3  
Ö 7  
Naherholungsgebiet Teufelsbergareal 1: Teufelsseechaussee zur Fahrradstraße  
Enthält Anlagen
0078/3  
    14.12.2006 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    25.01.2007 - Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

Nach Begründung des Antrags durch BV Prejawa fragt BV Rufert nach der Definition einer Fahrradstraße.

BzStR’in Schmiedhofer erläutert, dass eine F. nur für Fahrräder zugelassen ist (diese dürfen auch nebeneinander fahren), ansonsten können Anlieger in Ausnahmefällen (z.B. Besucher des Öko-Werks) die Straße mit dem Pkw nutzen. Fahrradfahrer haben Vorrang. Es ist eine Strecke von ca. 1 km betroffen.

Von BV Dr. Murach wird eingewendet, dass der Anliegerbegriff sehr weit gefasst werden kann, so dass sich die Situation nicht grundlegend verbessert.

BzStR’in Schmiedhofer erklärt auf Nachfrage von BV Lehmann, dass ein Umbau der Strecke finanziell nicht realisierbar ist.

Eine entsprechende Beschilderung ist lt. BV Prejawa eine kostengünstige und der Naherholung dienende Maßnahme.

 

Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag einstimmig angenommen:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Teufelsseechaussee zwischen dem Parkplatz Teufelsberg und dem Ende der Straße am Ökowerk eine Umwidmung zur Fahrradstraße herbeizuführen. Eine Zusatzbeschilderung der Fahrradstraße soll Anliegerverkehr ermöglichen.

 

Wegen der ortsüblich nicht verbreiteten Widmung von Fahrradstraßen sollte eine ergänzende Erläuterung für die Einführungsphase bereitgestellt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2007 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

   
    15.02.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 8  
Fahrinformationen zum BVG-Busverkehr  
Enthält Anlagen
0091/3  
Ö 9  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

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