Auszug - Tempo 30 auf dem Straßenzug Württembergische Straße/Schlüterstraße einführen
Von BV Wuttig wird ein Änderungsantrag gestellt: Absatz 2 wird gestrichen, da die Forderung nicht
durchsetzbar ist. Eine Einzelausschilderung ist allerdings umsetzbar. Von BV Dr. Lautsch wird Ablehnung signalisiert, da in der
Straße keine schutzwürdigen Einrichtungen angesiedelt sind, zusätzlich ist das Gebiet
nicht eindeutig eingegrenzt. BV Dr. Murach unterstützt den Antrag, da es sich nicht um
eine nach dem Verkehrsplan ausgewiesene Hauptverkehrstraße handelt und mit der
Maßnahme die Anlage eines Radfahrstreifens die Fahrradfreundlichkeit
unterstützt wird. BV Rufert lehnt den Antrag mit Hinweis auf die tatsächliche
Auslastung der Straße ab. Nach weiterer kontroverser Diskussion folgt die Abstimmung. Mit Änderung des Antrags (Absatz 2 wird gestrichen) wird der
Antrag mit 8 gegen 5 Stimmen mit folgendem Wortlaut angenommen: Der
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf dem Straßenzug Württembergische
Straße/ Schlüterstraße künftig Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit
gilt. Der BVV ist
bis zum 31.01.2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 5
Enthaltung: |
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