Auszug - Tempo 30 auf dem Straßenzug Württembergische Straße/Schlüterstraße einführen  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0019/3 Tempo 30 auf dem Straßenzug Württembergische Straße/Schlüterstraße einführen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

Von BV Wuttig wird ein Änderungsantrag gestellt:

 

Absatz 2 wird gestrichen, da die Forderung nicht durchsetzbar ist. Eine Einzelausschilderung ist allerdings umsetzbar.

Von BV Dr. Lautsch wird Ablehnung signalisiert, da in der Straße keine schutzwürdigen Einrichtungen angesiedelt sind, zusätzlich ist das Gebiet nicht eindeutig eingegrenzt.

BV Dr. Murach unterstützt den Antrag, da es sich nicht um eine nach dem Verkehrsplan ausgewiesene Hauptverkehrstraße handelt und mit der Maßnahme die Anlage eines Radfahrstreifens die Fahrradfreundlichkeit unterstützt wird.

BV Rufert lehnt den Antrag mit Hinweis auf die tatsächliche Auslastung der Straße ab.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion folgt die Abstimmung.

 

Mit Änderung des Antrags (Absatz 2 wird gestrichen) wird der Antrag mit 8 gegen 5 Stimmen mit folgendem Wortlaut angenommen:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf dem Straßenzug Württembergische Straße/ Schlüterstraße künftig Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2007 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   8          dagegen:      5             Enthaltung:     

 
 

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