Auszug - Naherholungsgebiet Teufelsbergareal 1: Teufelsseechaussee zur Fahrradstraße
Nach Begründung des Antrags durch BV Prejawa fragt BV Rufert
nach der Definition einer Fahrradstraße. BzStR’in Schmiedhofer erläutert, dass eine F. nur für
Fahrräder zugelassen ist (diese dürfen auch nebeneinander fahren), ansonsten
können Anlieger in Ausnahmefällen (z.B. Besucher des Öko-Werks) die Straße mit
dem Pkw nutzen. Fahrradfahrer haben Vorrang. Es ist eine Strecke von ca. 1 km
betroffen. Von BV Dr. Murach wird eingewendet, dass der Anliegerbegriff
sehr weit gefasst werden kann, so dass sich die Situation nicht grundlegend
verbessert. BzStR’in Schmiedhofer erklärt auf Nachfrage von BV
Lehmann, dass ein Umbau der Strecke finanziell nicht realisierbar ist. Eine entsprechende Beschilderung ist lt. BV Prejawa eine
kostengünstige und der Naherholung dienende Maßnahme. Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag einstimmig
angenommen: Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, für die Teufelsseechaussee zwischen dem Parkplatz
Teufelsberg und dem Ende der Straße am Ökowerk eine Umwidmung zur Fahrradstraße
herbeizuführen. Eine Zusatzbeschilderung der Fahrradstraße soll Anliegerverkehr
ermöglichen. Wegen der
ortsüblich nicht verbreiteten Widmung von Fahrradstraßen sollte eine ergänzende
Erläuterung für die Einführungsphase bereitgestellt werden. Der BVV ist
bis zum 31.03.2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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