Berlinpässe, die seit März 2020 abgelaufen sind oder in den nächsten drei Monaten ablaufen, behalten weiter ihre Gültigkeit bis mindestens zum 28. Februar 2021. Neue berlinpässe werden zurzeit nicht ausgestellt. Diese Sonderregelung ist der Corona-Pandemie geschuldet.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden: Dazu müssen Personen, die Leistungen auf Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze erhalten, den Leistungsbescheid beim Erwerb vorlegen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Ab dem 1. März wird das Antragsverfahren zum berlinpass neu geregelt. Berlinpässe werden dann schrittweise verlängert oder neu ausgestellt. Details zum neuen Verfahren werden derzeit erarbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Stand: 23. November 2020