Abgelaufene berlinpässe behalten ihre Gültigkeit - Sonderregelung zum berlinpass bis 28. Februar 2021 verlängert
Pressemitteilung vom 19.11.2020
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Berlinpässe, die seit März 2020 abgelaufen sind oder in den nächsten drei Monaten ablaufen, behalten weiter ihre Gültigkeit bis mindestens zum 28. Februar 2021. Sie müssen nicht verlängert werden. Diese Sonderregelung ist der Corona-Pandemie geschuldet. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Ab dem 1. März wird das Antragsverfahren neu geregelt. Die berlinpässe werden dann schrittweise verlängert oder neu ausgestellt. Details zum neuen Verfahren werden derzeit erarbeitet und dann veröffentlicht.
Zu den Berechtigten des berlinpasses zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.