Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 wurden die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und der Grenzkontrollpunkt Checkpoint Charlie überflüssig. Bereits am 22. Juni 1990 wurde der Abbau der Grenzanlagen vollzogen. Die Friedrichstadt lag fortan wieder im Herzen Berlins.
Die nun freigewordenen Flächen der ehemaligen Grenzübergangsstelle wurden veräußert. Der neue Eigentümer plante die Errichtung eines „American Business Center“ mit einem Wohnhaus und vier Büroblöcken. Das Land Berlin sicherte sich im Grundbuch bei der Vermarktung der Flächen neben einem Wiederkaufs- und einem Vorkaufsrecht auch die Realisierung eines Erinnerungsortes innerhalb eines der geplanten Gebäude.
Die Vermarktung der Grundstücke lag jedoch weit hinter den Erwartungen des Investors. Lediglich drei der geplanten fünf Blöcke konnten errichtet werden. Nach mehreren Eigentümerwechseln meldete die Checkpoint Charlie KG 2003 schlussendlich Insolvenz an. Auch der geplante Erinnerungsort fiel der Insolvenz vorerst zum Opfer. Die heute noch brachliegenden Grundstücke beiderseits der Friedrichstraße zeugen von den fehlgeschlagenen Planungen.
Trotzdem oder gerade deshalb entwickelte sich der Ort im Stadtzentrum mit seiner historischen Vergangenheit zu einem international beliebten touristischen Hotspot. Diese Entwicklung wurde in den darauffolgenden Jahren durch die Aufstellung einer Attrappe der Kontrollbaracke der US-amerikanischen Streitkräfte, durch die Leuchtkasten-Installation mit den Portraits eines amerikanischen sowie eines sowjetischen Soldaten und verschiedenen Gedenk- sowie Protestaktionen verstärkt.
Heute besuchen den Checkpoint Charlie jährlich rund 4 Mio. Touristen*innen. Diese finden ein provisorisches Informationsangebot vor, welches durch eine Open-Air-Galerie, die Blackbox “Kalter Krieg” und das sogenannte Asisi Panorama mit einer 360°-Darstellung der ehemaligen Berliner Mauer geprägt ist.
Um einen Erinnerungsort zu planen und gestalten, welcher der Bedeutung des Ortes gerecht wird, hat das Land Berlin Anfang 2016 den Bebauungsplan 1-98 aufgestellt, welcher Anfang 2020 festgesetzt werden konnte. Dieser setzt neben privaten Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) auf den privaten Grundstücken zwei öffentliche Teilflächen (Stadtplatz, Gemeinbedarfsfläche) fest. Durch diese Festsetzung wurde das Land Berlin in die Lage versetzt, Eigentümerin dieser öffentlichen Teilflächen zu werden.
Nach jahrelangen Verhandlungen ist es dem Land Berlin schlussendlich gelungen, eine Einigung mit einem Kaufinteressenten und dem Insolvenzverwalter für die letzten beiden unbebauten Grundstücke der ehemaligen Grenzübergangsstelle Friedrichstraße / Zimmerstraße herbeizuführen. Damit ist der Weg frei, das seit vielen Jahren laufende Insolvenzverfahren zu beenden, den Stadtplatz sowie die Gemeinbedarfsfläche für den Bildungs- und Erinnerungsort Checkpoint Charlie in den landeseigenen Besitz zu übertragen und so die planungsrechtlichen Ziele des festgesetzten Bebauungsplans 1-98 umzusetzen.
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