Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligungswerkstatt

Beteiligungswerkstatt

Diskursives Gutachter*innenverfahren

Die Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes wurde durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung über Information, Mitwirkung und Mitentscheidung begleitet. Bereits frühzeitig, im mehrstufigen, diskursiven städtebaulichen Gutachter*innenverfahren war die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Element. So fanden von Februar bis Juni 2021 – coronabedingt digital – Werkstätten und öffentliche Ausstellungen über mein.berlin.de und analoge sogenannte ‚Zaunausstellungen‘ im Entwurfsgebiet statt. Die drei Planungsteams präsentierten ihre Entwurfsstände und stellten sie allen Interessierten zur Diskussion. Die Ergebnisse des Diskurses flossen in die Weiterbearbeitung ein: beispielsweise hatte sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für den langfristigen Erhalt des Abenteuerspielplatzes und Naturerfahrungsraumes Moorwiese am jetzigen Standort ausgesprochen, weshalb die Forderung in der weiteren Entwurfsarbeit umgesetzt wurde. Die Anwohnerschaft war zudem in der elfköpfigen Jury, dem Gutachter*innengremium mit einer Stimme vertreten und konnte über die Zwischenergebnisse und die Vorzugsvariante mitentscheiden.

Masterplanverfahren

Im darauffolgenden Prozess zur Qualifizierung des städtebaulichen Entwurfs zum Masterplan wurden von September bis Dezember 2021 weitere öffentliche Werkstätten zu relevanten Themenfeldern durchgeführt, in denen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger weiterhin ihre Anregungen und Kritik einbringen konnten.

In der Auftaktwerkstatt stellte das Team der Büros Studio Wessendorf und Grieger Harzer Landschaftsarchitekten den städtebaulichen Siegerentwurf vor. Bürgerinnen und Bürger diskutierten daraufhin an verschiedenen Thementischen, wie der Entwurf für die Entwicklung eines klimaneutralen, nachhaltigen, sozial gemischten sowie inklusiven Stadtquartiers gestärkt werden kann.

In den drei folgenden Themenwerkstätten wurde jeweils vertiefend auf die Themenkomplexe ‚Mobilität und öffentlicher Raum‘, ‚Beteiligung von Kindern und Jugendlichen‘ sowie ‚Nachhaltigkeit und Urbanität‘ eingegangen und zahlreiche konstruktive Anregungen und Hinweise für die Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes gesammelt.

So nahmen beispielsweise an der Werkstatt zur Kinder- und Jugendbeteiligung zunächst Vertretende der sozialen Träger vor Ort teil, um zu diskutieren, wie Qualitäten für jugendgerechte Freiräume im weiteren Planungsverlauf integriert werden können. Auf Initiative der Träger wurde ein mehrwöchiger Beteiligungsprozess vereinbart, in dem die Einrichtungen mit den Kindern und Jugendlichen deren Wünsche und Anforderungen für den öffentlichen Raum vertiefen. So wurde herausgearbeitet, an welchen Orten sich Kinder und Jugendliche in Buch gerne aufhalten und welche eher gemieden werden. Die Befragungen zeigten zudem auf, welche Ausstattung jugendgerechte Freiräume haben sollten (wie Sitzgelegenheiten, Beleuchtung) und dass eher kleinteilige Spiel- und Sportgelegenheiten mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung gewünscht sind, die auch an unterschiedliche Altersgruppen angepasst sind. In einer gemeinsamen Auswertung wurden die gewonnenen Erkenntnisse gemeinsam mit dem Planungsteam diskutiert, wie sie in der Überarbeitung des Masterplans berücksichtigt werden können.

  • Prozessübersicht zur Vertiefung des städtebaulichen Konzepts – Buch am Sandhaus

    Prozessübersicht zur Vertiefung des städtebaulichen Konzepts – Buch am Sandhaus

  • Plakat Zweite Beteiligungsphase

    Plakat Zweite Beteiligungsphase

  • Plakat Jugendbeteiligung

    Plakat Jugendbeteiligung

  • Zaunausstellung

    Zaunausstellung

Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren

Für das darauffolgende Bebauungsplanverfahren wird ein förmliches, gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Dieses umfasst unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, also aller Bürgerinnen und Bürger nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB. In diesem Rahmen können sich alle Beteiligten und interessierten Bürgerinnen und Bürger über den Planungsverlauf informieren sowie Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorbringen.