Wald genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert, der sich im Walderhaltungsgrundsatz der Waldgesetze des Bundes und der Länder widerspiegelt. Für die Erholung, das Stadtklima, den Schutz von Natur, den Umweltschutz sowie die nachhaltige Rohstoffversorgung spielt der Wald eine wichtige Rolle.
Gleichzeitig ergeben sich in einem Ballungsraum wie Berlin oft konkurrierende Nutzungsinteressen an Waldflächen.
Soll Wald für eine andere Nutzungsart in Anspruch genommen werden, ist eine Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 6 Landeswaldgesetz Berlin erforderlich. Für diese ist eine Abwägung der Interessen an der Waldumwandlung mit den Interessen am Walderhalt vorzunehmen. Als Hilfestellung für die fachliche und rechtliche Bewältigung einer Waldumwandlung ist der Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin entwickelt worden. Band 1, der das Verfahren und die materiellen Anforderungen an eine Waldumwandlung erläutert, ist an die veränderte Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst und auch mit Blick auf den neuen Band 2 aktualisiert worden. Er ist in der Fortschreibung mit Stand 16. Juni 2023 eingestellt. Band 2 enthält ein Modell zur Bewertung der Waldes und zur Ermittlung der forstfachlichen Kompensation. Neu ist eine Synchronisation des Waldleitfadens mit dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen, die zu einer teilweisen Einbeziehung der Kompensation nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung führt. Hierdurch werden Doppelkompensationen vermieden. Eine Fortschreibung des Bandes 2 wurde durch die Anpassung an die aktuelle Berliner Biotopwertliste, Stand: Januar 2023 notwendig.