Mein Kind kommt zur Schule / Mein Kind ist in der Schule

Wenn die Einschulung naht, fragen sich viele Kinder: Beginnt jetzt der Ernst des Lebens? Doch ist es nicht so, dass Schule auch Spaß macht und das Ihre Kinder nicht erst jetzt anfangen zu lernen. Es beginnt also nicht der Ernst des Lebens sondern Ihre Kinder lernen weiter, unter anderen Bedingungen und in einer anderen Umgebung.
Sowohl der erste Schultag als auch ein Schulwechsel markieren trotzdem einen neuen Abschnitt für Eltern und Kind. Vor allem für die Schulanfänger stehen aufregende Zeiten bevor. Der Alltag von Eltern und Kindern ändert sich. Egal ob als Erstklässler oder beim Übergang zur Oberschule – Ihr Kind geht einen weiteren Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Dazu gilt es, einige wichtige Entscheidungen zu fällen: Wann soll das Kind eingeschult werden, auf welche Schule soll es gehen und wie soll die Betreuung nach der Schule aussehen? Welche weiterführende Schule ist die richtige für mein Kind?
Wir wollen Ihnen helfen, diese und andere Fragen rund um das Thema Schule zu beantworten.

Wo und wann muss mein Kind zur Schule angemeldet werden?

Gesetzliche Grundlage für die Anmeldung zur Schule ist das Schulgesetz für Berlin. Der § 55a Schulgesetz für Berlin regelt die Aufnahme in die Grundschule. Jedes Jahr gibt es eine öffentliche Bekanntmachung, mit der die Eltern aufgefordert werden, ihre schulpflichtigen Kinder an der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. In aller Regel ist es die nächstgelegene Grundschule, denn der Schulweg für Ihr Kind soll möglichst kurz sein. Außerdem sollte Ihr Kind die Möglichkeit haben, sich mit anderen Kindern aus seiner Klasse problemlos zum Spielen zu treffen. Hier sind lange Wege und aufwendige Verabredungen eher hinderlich. Deshalb ist die zuständige Grundschule diejenige Schule, in deren Einschulungsbereich die Schülerin oder der Schüler wohnt (§ 41 Absatz 5 SchulG).

Der Einschulungsbereich wird für jede Grundschule vom zuständigen Bezirksamt festgelegt. Sie müssen also in jedem Fall zuerst zu dieser Grundschule gehen, auch wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer anderen Grundschule wünschen. Entscheiden Sie sich für eine andere Schule als die Ihres Einschulungsbereiches, so müssen Sie dies begründen.

Für die Anmeldung Ihres Kindes an weiterführenden Schulen sind feste Anmelde-Zeiträume vorgesehen. Damit Sie die weiterführenden Schulen im Bezirk kennen lernen können, präsentiert sich jede Schule in einer Broschüre. Diese erhalten Sie rechtzeitig von der Grundschule Ihres Kindes. Außerdem bieten die Schulen regelmäßig vor der Anmeldephase “Tage der offenen Tür” an. So können Sie sich vor Ort selbst ein Bild von der Lernatmosphäre und den Lernbedingungen machen. Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer stehen Ihnen Rede und Antwort und führen Sie durch die Räume.

Sie sind gerade nach Lichtenberg gezogen oder tragen sich mit dem Gedanken nach Lichtenberg zu ziehen und benötigen eine Beratung zum Schulwechsel?
So erreichen Sie Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Schule im Bezirk.

Was ist vor der Einschulung noch zu tun?

Sprachstandsfeststellung

Gemäß § 55 Schulgesetz (SchulG) wird bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres bei allen Kindern, die im folgenden Kalenderjahr regelmäßig schulpflichtig werden, festgestellt, ob die deutschen Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht ausreichen.
Alle Kinder nehmen an standardisierten Sprachstandsfeststellungsverfahren teil.

Sollte sich im Sprachstandsfeststellungsverfahren herausstellen, dass Ihr Kind in seiner Sprachentwicklung Unterstützung braucht, sind Sie verpflichtet, es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen.
Sowohl Sprachstandsfeststellung als auch eine sich eventuelle anschließende Sprachförderung sind kostenfrei.

Für Kinder, die bereits eine Tageseinrichtung der Jugendhilfe (beispielsweise Kindertagesstätte) besuchen, erfolgt dort die Sprachstandsfeststellung.
Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhilfe besuchen, erhalten durch das Amt für Schule und Sport eine Aufforderung zur Sprachstandsfeststellung.

Ärztliche Untersuchungen

Bei der Einschuluntersuchung wird überprüft, ob gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Einschränkungen bestehen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind und möglicherweise einen Förderbedarf begründen.
Bestandteil der Untersuchung ist die Feststellung der körperlichen Entwicklung einschließlich Größe und Gewicht, Seh- und Hörprüfung sowie die Feststellung des motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der Sprachfähigkeit.
Die Einschuluntersuchung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist gesetzlich vorgeschrieben. Schulgesetz für das Land Berlin § 55a Absatz 5 vom 26.01.2004 geändert vom 13.07.2011

Weitere Informationen zur Einschulungsuntersuchung finden Sie hier .

Bei Zuzug aus dem Ausland ist für Schülerinnen und Schüler vor Aufnahme in die Schule ebenfalls eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Gesetzliche Grundlagen sind das Schulgesetz für Berlin und § 34 des Infektionsschutzgesetzes. Die Untersuchung erfolgt ebenfalls im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst .

p(tablesummary). Schultauglichkeit bei Zuzug aus dem Ausland

Ziel der Untersuchung Feststellung des Entwicklungsstandes und möglicher Gesundheits- und Entwicklungsstörungen / Einschätzung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des Kindes/Jugendlichen / Untersuchung auf übertragbare Krankheiten um Gesundheitsrisiken zu vermeiden / Impfberatung und gegebenenfalls auch Impfungen / Ausgabe der Bescheinigung über die Schultauglichkeit inklusive der Sporttauglichkeit, gegebenenfalls auch deren Einschränkungen und Integrationsmöglichkeiten
Zur Untersuchung sind mitzubringen das Anmeldeformular zur Aufnahme in die Schule (schulärztliche Untersuchung) gegebenenfalls vorhandene ärztliche Befunde, Behandlungs- oder Verordnungsbescheinigungen, Impf- oder Vorsorgescheine (in beglaubigter Übersetzung)
Bitte beachten! Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst kann nur Leistungen zur Vorsorge anbieten, keine Behandlung im Krankheitsfall. Es dürfen keine Medikamente verordnet werden. Diese leistungen bieten niedergelassene Ärzte für Versicherte und einige Vereine und Träger, wie zum Beispiel der Malteser Hilfsdienst für Nichtversicherte.
Beratung auf Wunsch zu gesundheitlichen und sozialen Belangen Ihres Kindes und Ihrer Familie und zu finanziellen Zuwendungsmöglichkeiten.
Dringende Bitte: Lassen Sie sich zur Untersuchung von einem deutschsprachigen Familienmitglied oder Bekannten begleiten oder ziehen Sie einen Sprachmittler hinzu, da ein Fragebogen auszufüllen ist.

Weitere Themen rund um die Schule

Ganztagsbetreuung / Hort

In Berlin sind alle Grundschulen Ganztagsschulen. Mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule und der offenen beziehungsweise gebundenen Ganztagsgrundschule stehen Eltern konzeptionell und zeitlich unterschiedlich ausgerichtete schulische Angebote zur Verfügung, aus denen sie das für ihr Kind gewünschte Ganztagsmodell wählen können.

In der offenen Ganztagsgrundschule wird das Angebot der verlässlichen Halbtagsgrundschule (07:30 bis 13:30 Uhr kostenlos) um zusätzliche Förderungs- und Betreuungszeiten in Form von Angebotsmodulen erweitert: Frühbetreuung 06:00 bis 07:30 Uhr, Nachmittagsbetreuung 13:30 bis 16:00 Uhr, Spätbetreuung 16:00 bis 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung. Die Teilnahme am Angebot der offenen Ganztagsgrundschule (an einzelnen oder allen Modulen) ist an den Nachweis eines Betreuungsbedarfs gebunden. Die Angebotsmodule sowie das Mittagessen sind für Eltern einkommensabhängig kostenpflichtig.

In der gebundenen Ganztagsgrundschule gibt es ein schulisches Gesamtkonzept von Unterricht, Erziehung, ergänzender Förderung und Betreuung, an dem alle Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr verpflichtend teilnehmen. Der Besuch der gebundenen Ganztagsgrundschule ist entgeltfrei, nur die Kosten für das Mittagessen müssen von den Eltern übernommen werden.

Betreuungsmodule vor und nach dem Unterricht erweitern das Angebot der gebundenen Ganztagsgrundschule (07:30 bis 16:00 Uhr) um zusätzliche Förderungs- und Betreuungszeiten (Frühbetreuung: 06:00 bis 07:30 Uhr, Spätbetreuung: 16:00 bis 18:00 Uhr, Ferienbetreuung). Die Wahrnehmung einzelner oder aller Module der ergänzenden Angebote ist an den Nachweis eines Betreuungsbedarfs gebunden. Die Bestätigung eines Bedarfs erfolgt nach denselben großzügigen Kriterien wie in der Kita und der offenen Ganztagsgrundschule. Die zusätzlichen Angebotsmodule vor 07:30 Uhr und nach 16:00 Uhr und Ferienbetreuung sind für Eltern einkommensabhängig kostenpflichtig.

Weitere Informationen zur Anmeldung sowie die Ansprechpartnerinnen im Bezirk .

Schulwege

Schulanfänger sind in der Regel noch nicht in der Lage, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Deshalb müssen gerade sie gut auf den Weg zur Schule vorbereitet und anfänglich auch begleitet werden. Mit dem neuen Schuljahr 2009/10 erhalten die Kinder nun eine Schulwegplan, der für das Einzugsgebiet jeder Lichtenberger Grundschule möglichst sichere und gefahrenarme Schulwege vorschlägt. Die einzelnen Pläne finden Sie auch ausdruckbar im Internet unter Schulwegpläne für Lichtenberger Schulen

Schülerbeförderung

Gemäß § 36 Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (SopädVO) können Schüler/innen mit Hauptwohnsitz in Berlin, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichen Wege zu besuchen, auf Antrag für den Schulweg zur nächstgelegenen geeigneten aufnahmefähigen Schule besondere Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch, wenn die Behinderung vorübergehend ist. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht nicht.
Der Antrag ist schriftlich von den Erziehungsberechtigten, bei Heim- und Pflegekindern von deren Personensorgeberechtigten, oder den geschäftsfähige/n Schüler/innen zu stellen und über die Schule an das Bezirksamt – Schulamt -, in dessen Bereich die Schule liegt und das die Beförderungskosten trägt, zu richten.

Unstimmigkeiten und Beschwerden

Bei auftretenden Fragen oder Problemen in der Schule Ihres Kindes empfehlen wir zunächst das klärende Gespräch mit der Schulleitung. Sollte ein darüber hinausreichender Gesprächsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an die Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Lichtenberg . Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Berlin weiten Sorgentelefons der Senatsverwaltung.

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