Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer Qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adressen erklärt:
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur
Kontakt
Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin