Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

wichtige Hinweise

Information zur tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg zum Schutz gegen die Geflügelpest
vom 01.03.2017

Seit dem 01.03.2017 kam es zu keinem weiteren amtlich festgestellten Fall der Wildvogel-Geflügelpest in Friedrichshain-Kreuzberg. Dadurch wird nun auch das Beobachtungsgebiet im gesamten Bezirk gemäß der o. g. Anordnung zum 07.04.2017 aufgehoben.

Es ist zu beachten, dass die Aufstallungspflicht und das Ausstellungsverbot für gehaltenes Geflügel im gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erst mit dem 08.04.2017 erlischt.