Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsplatz oder ihren Ausbildungsplatz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben, können in jeder ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten.
Die Fragen müssen einen bezirklichen Bezug haben und dürfen sich in maximal fünf Einzelfragen aufgliedern. Drei Einzelfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Zwei weitere Einzelfragen können mündlich gestellt oder auch schriftlich eingereicht werden.
Ihre Fragen werden mündlich vom Bezirksamt beantwortet. Eine Aussprache (Diskussion) dazu ist nicht möglich. Die mündliche Fragestunde wird zur Protokollierung aufgezeichnet. Die Beantwortung Ihrer Fragen erhalten Sie im Nachgang auch schriftlich.
Sofern Sie es für erforderlich erachten, Ihre Anfrage in einen bestimmten Kontext zu stellen, kann eine entsprechende kurze Erläuterung (maximal drei Sätze bzw. ¼ DinA4-Seite) beigefügt werden. Diese wird mit der Anfrage veröffentlich und steht allen Leser*innen zur Verfügung. Sie ist nicht Gegenstand der Frage und kann daher in der Fragestunde nicht verlesen werden.
Für die Behandlung der Einwohnerfragen stehen in jeder Sitzung 30 Minuten zur Verfügung. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Fragestellerin/der Fragesteller muss persönlich anwesend sein. Eine Vertretung ist nicht möglich. Bei Abwesenheit entfällt der Anspruch auf Beantwortung.
Fragen, die während der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden können, werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet.
Bei Fragen
wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen des BVV-Büros.
Ihre Einwohner*innenfragen reichen Sie bitte bis spätestens zwei Werktage vor der jeweiligen Sitzung der Bezirksverodnetenversammlung bis 10:00 Uhr schriftlich im BVV-Büro ein.
Für die Einreichung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung.
Datenschutz / Hinweise
Mit Ihrer Einwohner*innenanfrage wird Ihr Name veröffentlicht. Alle anderen Daten verbleiben ausschließlich im BVV-Büro.
Bitte geben Sie wenn möglich eine Rufnummer an, unter der Sie an dem Einreichungstag zu erreichen sind. Damit stellen Sie sicher, dass das BVV-Büro Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren und Ihre Einwohner*innenanfrage rechtzeitig an das Bezirksamt übermitteln kann.