Wenn Sie in Deutschland heiraten wollen, dann wenden Sie sich an ein Standesamt. Die Adressen der aller Berliner Standesämter sind auf berlin.de verzeichnet.
Die Standesbeamtinnen und Standesbeamte prüfen die sogenannten „Ehevoraussetzungen“, also insbesondere die Identität der Person und ob jemand nicht bereits verheiratet ist. Dazu werden für die Ehepartner einige Dokumente benötigt – in der Regel ein gültiger Pass oder Personalausweis, eine Geburtsurkunde, eine Meldebescheinigung und eine Bescheinigung, dass die Person ledig ist. Welche Dokumente benötigt werden, kann je nach Herkunftsland verschieden sein. Im Standesamt erfahren Sie, welche Dokumente Sie brauchen. Rechnen Sie damit, dass die Standesbeamtinnen und Standesbeamten beim Sammeln und Überprüfen der Dokumente sehr genau sind – manchmal kann eine Ehe nicht geschlossen werden, weil ein erforderliches Papier nicht vorliegt.
Wenn Sie nicht Deutscher oder Deutsche oder Bürgerin oder Bürger eines EU-Staats oder wenn Sie diesen auch nicht gleichgestellt sind, brauchen Sie normalerweise auch einen Nachweis Ihres Aufenthaltsstatus – also ein Visum, eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.
Zusätzlich sollen die Standesbeamtinnen und Standesbeamte auch prüfen, ob Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner wirklich miteinander leben und Verantwortung füreinander tragen wollen. Eine sogenannte „Scheinehe“, bei der die Partner dies nicht wollen, soll nicht geschlossen werden.
Wenn das Standesamt alle Unterlagen geprüft hat, reicht es diese weiter ans Kammergericht Berlin. Dort werden die Papiere nochmals geprüft, und es wird die sogenannte „Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis“ erteilt. Das kann einige Wochen dauern. Ihr Standesamt informiert Sie, wenn dieser Schritt abgeschlossen ist. Dann kann die Ehe geschlossen werden.
Unter ähnlichen Bedingungen konnten bis zum 30.09.2017 in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare, also Frau und Frau oder Mann und Mann, eine sogenannte „Registrierte Lebenspartnerschaft“ eingehen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur “Ehe für alle” können ab 01.10.2017 keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mehr geschlossen werden.
Stattdessen können seit dem 01.10.2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit die Ehe miteinander eingehen. Auch zwei Partnerinnen oder Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit können in Deutschland heiraten, selbst wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft kann auf Antrag der Lebenspartnerinnen bzw. -partner in eine Ehe umgewandelt werden. Zuständig für die gleichgeschlechtliche Eheschließung und Umwandlung der Lebenspartnerschaft sind die Standesämter. Wird die Umwandlung nicht beantragt, wird die Lebenspartnerschaft über den 01.10.2017 hinaus fortgeführt. Weitere Informationen können auf der Webseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport entnommen werden.
Alle relevanten Informationen zur Scheidung finden Sie auf der Webseite des Service-Portals Berlin.