Bildungszeit

Gemäß § 10 Satz 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) vom 5. Juli 2021 sind die beruflichen Bildungsveranstaltungen der Berliner Volkshochschulen als Bildungszeitveranstaltungen anerkannt.

Laptop mit der Aufschrift Never stop learning

Bildungszeit an der VHS Treptow-Köpenick

Bildungszeit dient sowohl der politischen als auch der beruflichen Weiterbildung. Grundsätzlich gelten alle berufsbezogenen Bildungsveranstaltungen der Berliner Volkshochschulen als anerkannte Bildungszeitveranstaltungen. Hierzu zählen alle Kurse im Fachbereich „Arbeit und Beruf“ und alle Kurse im Fremdsprachenbereich, die die berufliche Qualifikation erhalten, verbessern oder erweitern.

Ein zentraler Schwerpunkt unseres Kursangebotes liegt auf der sicheren und kompetenten Nutzung des Computers sowie unterschiedlicher Anwendungen. In unseren Kursen lernen Sie den souveränen Umgang mit gängigen Programmen und digitalen Werkzeugen, was besonders in der modernen Arbeitswelt von großer Bedeutung ist. Aber auch Ihre optimierten Organisations-, Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten liegen uns am Herzen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Ausbau Ihrer Sprachkenntnisse. Wir bieten dahingehend Sprachkurse in 14 unterschiedlichen Sprachen an – von Anfänger- bis Fortgeschrittenenkursen. Verbessern Sie mit uns aktiv und mit Spaß Ihre Kommunikationsfähigkeiten!

Und um sich Ihre Flexibilität zu erhalten bzw. diese auszubauen, den Umgang mit Stress zu verbessern und einfach in Bewegung zu bleiben, finden Sie bei uns zudem vielfältige Kursangebote aus dem Programmbereich Gesundheit.

Ihr Anspruch auf Bildungszeit

Sie haben innerhalb eines Kalenderjahres Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit, sofern Sie regelmäßig an 5 Tagen in der Woche arbeiten. Im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr können Sie auch Ihren Anspruch zusammenlegen und somit sogar 10 Tage Bildungszeit beim Arbeitgeber beantragen. Diese darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigert werden.

Während der Bildungszeit bleibt der Lohn erhalten, die Kosten für die Weiterbildung müssen jedoch in der Regel selbst getragen werden.

Sie erhalten von uns auf Anfrage eine Bescheinigung über die Anerkennung des Kurses als Bildungszeitveranstaltung, die Sie spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Grundsätzlich kann jede Person an unseren Bildungszeitveranstaltungen teilnehmen, auch wenn sie nicht berufstätig ist.

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