Anmeldung Deutschkurse, allgemeine Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernkurse, Geflüchtetenkurse, Elternkurse, Erstorientierungskurse

Eine Anmeldung für unsere Präsenzkurse bis einschließlich B1.2 (darunter Deutschkurse, allgemeine Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernkurse, Geflüchtetenkurse, Elternkurse, Erstorientierungskurse) ist nur persönlich während unserer Öffnungszeiten möglich. Wir vergeben keine Termine.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag, Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:30 – 17:00 Uhr
Lichterfelde (Geschäftsstelle)
Goethestraße 9/11
12207 Berlin
1. Etage, Raum 108

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung für allgemeine Integrationskurse, Alphabetisierungskurse und Zweitschriftlernkurse ist immer erst 6 Wochen vor Kursbeginn möglich.

Eine Kursanmeldung ist nur nach einer Beratung und in den meisten Fällen nur nach einer Einstufung möglich, z. B. wenn keine Nachweise oder Bescheinigungen über das vorliegende Sprachniveau vorliegen. Eine Beratung und Einstufung gilt auch für Menschen, die keine Deutschkenntnisse haben. Die Einstufung (ca. 30 Minuten) können Sie während unserer Öffnungszeiten machen.

Nach der Einstufung versuchen wir, einen geeigneten Kurs für Sie zu finden.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann eine Kursanmeldung an unserer Volkshochschule bei freien Plätzen erfolgen.

WICHTIG! Bitte kommen Sie möglichst zu Beginn der Öffnungszeiten. Längere Wartezeiten können wir leider nicht ausschließen. Um unsere Öffnungszeiten einzuhalten, können wir nur eine begrenzte Anzahl von Personen anmelden. Daher vergeben wir eine begrenzte Zahl an Wartenummern. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nicht garantieren können, dass alle Personen, die in die Sprechstunde kommen, eine Wartenummer bekommen und angemeldet werden können.

Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ausweis und folgende Unterlagen im Original (falls vorhanden) mit:
- Zulassung zum Integrationskurs vom BAMF, vom Jobcenter oder vom Landesamt für Einwanderung
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld bei fehlender Zulassung und/oder Kostenbefreiung für den Integrationskurs