Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Bild: Thabo Thindi
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Die additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Lehrkräfte gefordert und gefördert, die in Berufssprachkursen nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG unterrichten möchten. Lehrkräfte, die ab dem 1.1.2022 in Berufssprachkursen unterrichten möchten, benötigen entweder eine Qualifikation entsprechend der Zulassungskriterien des Bundesamts oder eine Zusatzqualifikation, die im Wege der erfolgreichen Teilnahme an der additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nachgewiesen werden kann. Grundlage für diese Lehrkräftequalifizierung ist §18 DeuFöV.
Die Zusatzqualifizierung kann nur von Institutionen angeboten werden, die zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) akkreditiert wurden. Die Volkshochschule Berlin Mitte führt diese additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen im Auftrag des Bundesamts durch.
Die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen folgt den Vorgaben der „Konzeption mit einem Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Zusatzqualifizierung enthält verschiedene aufeinander aufbauende Präsenzphasen im Umfang von 80 UE, Selbstlernaktivitäten sowie begleitete und unbegleitete Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen.
Die BSK Q5 ist ausgebucht. Neue Termine werden hier bekannt gegeben.
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VHS Mitte
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