Der Senat von Berlin hat am 29.03.2022 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese gilt ab 1.4.2022 (Zweite Fassung vom 3.5.2022).
Die Hygieneempfehlung der Volkshochschule Berlin Mitte basiert auf der o.g. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung. Außerdem gilt:
- Die Kursleitenden der vhs Berlin Mitte werden über die Hygienemaßnahmen informiert.
- Die pandemiebezogenen Verhaltens- und Hygieneempfehlungen sind in einer Ergänzung zur Hausordnung fixiert. Sie werden nach Möglichkeit bereits mit der Anmeldung, spätestens am ersten Kurstermin an die Teilnehmer*innen kommuniziert.
- Hinweisschilder mit Hygiene- und Verhaltensempfehlungen sind gut sichtbar an entsprechenden Stellen angebracht (am besten mehrsprachig sowie in einfacher Sprache, mit Piktogrammen).
- Hygieneverantwortliche sind für die einzelnen Häuser festgelegt und können über die Mitglieder der Steuerungsrunde und info@vhsmitte.de kontaktiert werden.
Das Konzept geht nicht auf die pandemiegerechte Ausgestaltung des Dienstbetriebes der vhs-Mitarbeiter*innen ein. Hierfür sind die Arbeitsschutzvorschriften und die Regelungen des Bezirksamtes Mitte maßgeblich.
Die nachstehend für die vhs-Gebäude formulierten Regeln sind sinngemäß auch für die in externen Lehrstätten stattfindenden Kurse und Veranstaltungen anzuwenden, unter zusätzlicher Beachtung der dort geltenden Vorschriften.
Im weiteren Pandemieverlauf werden die Hygieneempfehlungen an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.