Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) - Ihr gutes Recht auf Bildung

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Als Bildungszeit wird der Rechtsanspruch von Beschäftigten im Land Berlin auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bezeichnet. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungszeitgesetz in der Fassung vom 05.07.2021.

Bildungszeit hieß bislang in Berlin „Bildungsurlaub“ und ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Die Freistellung ermöglicht die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung während der Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt wird währenddessen weitergezahlt.

Mit der Inanspruchnahme von Bildungszeit wird Beschäftigten die kontinuierliche Weiterbildung ermöglicht. Bildungszeit ist somit ein attraktives und zeitgemäßes Instrument, den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht zu werden und stellt einen wichtigen Wettbewerbs- und Standortfaktor für Unternehmen dar.

Alle Angebote der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg im Programmbereich Arbeit und Beruf, die mindestens sechs Unterrichtseinheiten täglich umfassen, sind als Bildungszeit-Veranstaltungen anerkannt. Bitte nutzen Sie die Suche im Programmbereich Arbeit und Beruf, um ein für Sie ein passendes Angebot zu finden. Weiterhin bietet die VHS Friedrichshain-Kreuzberg auch anerkannte Bildungszeit-Veranstaltungen in weiteren Programmbereichen an, eine Übersicht dieser Kurse finden Sie hier:

  • Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?
    Bildungszeit kann von allen Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für Veranstaltungen, die der
    politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung und der
    Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen. Der Rechtsanspruch besteht unabhängig vom Lebensalter.
    Angestellte im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem Bildungszeitgesetz oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.
    Bildungszeit kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.
  • Wieviel Bildungszeit gibt es?
    Die Bildungszeit beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung des Anspruchs auf zehn Arbeitstage erfolgen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Für Kleinbetriebe gelten einschränkende Sonderregelungen.
  • Wie wird der Anspruch geltend gemacht?
    Inanspruchnahme und Zeitpunkt der Bildungszeit sind den Arbeitgebern so frühzeitig wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Dem Arbeitgeber bzw. dem ausbildenden Betrieb ist die Anmeldung zu dem entsprechenden Kurs an der VHS Friedrichshain-Kreuzberg sowie der Anerkennungsbescheid für die betreffende Veranstaltung vorzulegen. Diesen Anerkennungsbescheid bekommen Sie auf Anfrage an info@vhs-fk.de.