Als Bildungszeit wird der Rechtsanspruch von Beschäftigten im Land Berlin auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bezeichnet. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungszeitgesetz in der Fassung vom 05.07.2021.
Bildungszeit hieß bislang in Berlin „Bildungsurlaub“ und ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Die Freistellung ermöglicht die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung während der Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt wird währenddessen weitergezahlt.
Mit der Inanspruchnahme von Bildungszeit wird Beschäftigten die kontinuierliche Weiterbildung ermöglicht. Bildungszeit ist somit ein attraktives und zeitgemäßes Instrument, den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht zu werden und stellt einen wichtigen Wettbewerbs- und Standortfaktor für Unternehmen dar.
Alle Angebote der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg im Programmbereich Arbeit und Beruf, die mindestens sechs Unterrichtseinheiten täglich umfassen, sind als Bildungszeit-Veranstaltungen anerkannt. Bitte nutzen Sie die Suche im Programmbereich Arbeit und Beruf, um ein für Sie ein passendes Angebot zu finden. Weiterhin bietet die VHS Friedrichshain-Kreuzberg auch anerkannte Bildungszeit-Veranstaltungen in weiteren Programmbereichen an, eine Übersicht dieser Kurse finden Sie hier: