Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen

Zentrale Prüfungsorganisation und -durchführung für Zertifikate für Deutsch als Zweit-und Fremdsprache (DTZ, Deutsch A2/B1, B2, C1, C1 Hochschule, C2) und Fremdsprachen; Organisation und Durchführung von telc-Qualifizierungen sowie internen Fortbildungen für Prüfer*innen.

1. Anmeldungen

  • Achtung NEU: Anmeldungen zu Prüfungen in 2024 sind nur noch möglich, wenn in den letzten 12 Monaten ein Sprachkurs an einer vhs besucht wurde. Die Prüfungszentrale empfiehlt den Besuch von Prüfungsvorbereitungskursen.
  • Anmeldungen zu allen weiteren Deutschprüfungen (telc) nehmen ebenfalls die Volkshochschulen entgegen. Kontaktieren Sie hierzu eine Volkshochschule, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Anmeldungen zu Fremdsprachenprüfungen sind in den Servicestellen der Volkshochschulen oder auch online möglich. Klicken Sie hierzu auf die gewünschte Sprache in der unten stehenden Tabelle.

2. Prüfungstermine und Anmeldezeiträume der Prüfungszentrale bis Ende 2025 (außer für DTZ) und Preisliste

  • Anmeldefristen und Prüfungstermine 2024

    PDF-Dokument (478.7 kB)

  • Anmeldefristen und Prüfungstermine 2025

    PDF-Dokument (478.9 kB)

  • Prüfungsentgelte PZ-Sprachprüfungen

    PDF-Dokument (79.5 kB)

3. Allgemeine Hinweise

Für Teilnehmende am Deutschtest für Zuwanderer (DTZ): Für die Durchführung der telc-Prüfungen gelten die aktuellen AGB und die Prüfungsordnung der telc gGmbH.*

4. Wichtiger Hinweis für Rollstuhlfahrer:innen

Unsere regulären Prüfungsstandorte sind leider nicht rollstuhlgerecht. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf unbedingt vor einer Anmeldung mit uns per E-Mail (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de) in Verbindung. Gerne organisieren wir für Sie eine Prüfung an einem rollstuhlgerechten Standort.

5. Wir prüfen auch barrierefrei

Sollten Sie aufgrund von Beeinträchtigungen individuelle Prüfungsbedingungen benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de).

  • Informationen zu barrierefreien Prüfungen

    PDF-Dokument (463.2 kB)

6. Anmeldungen zu allen Prüfungen (außer Deutsch und DTZ) sind hier auch online möglich.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • 1. Wie kann man sich zu einer Prüfung anmelden?
    • Eine direkte Anmeldung bei der Prüfungszentrale – telefonisch, persönlich oder per E-Mail – ist nicht möglich.
    • Anmeldungen zu allen weiteren Deutschprüfungen (telc) nehmen ebenfalls die Volkshochschulen entgegen. Kontaktieren Sie hierzu eine Volkshochschule um weitere Informationen zu erhalten.
    • Anmeldungen zu Fremdsprachenprüfungen sind in den Servicestellen der Volkshochschulen oder auch online möglich.
    • Persönliche Anmeldungen sind auch bei den Servicestellen der Volkshochschulen möglich.
      Manche Volkshochschulen nehmen Anmeldungen zu Deutschprüfungen ausschließlich in den Deutschberatungsstellen entgegen. Kontaktieren Sie hierzu eine der zwölf Volkshochschulen.
  • 2. Welche Prüfungen bietet die Prüfungszentrale an?

    Die Prüfungszentrale bietet folgende telc-Zertifikatsprüfungen an: Deutsch (skalierte A2/B1, B2, C1, C1-Hochschule, C2), Arabisch (B1), Englisch (B1/B2, B2/C1 University), Polnisch (B2/C1), Russisch (B1), Spanisch (B1) und Türkisch (B1).

    Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) von g.a.s.t. e.V.

    Dafür können Sie sich in allen Servicestellen der Volkshochschulen anmelden. Für Fremdsprachen können Sie sich zusätzlich online anmelden (s. Stichwort ANMELDUNGEN).

    Weitere Prüfungen wie “Leben in Deutschland”, “Einbürgerungstest”, “Sprachtest zur Einbürgerung” werden ausschließlich von den Volkshochschulen angeboten.

  • 3. Wann finden Prüfungen statt und wie sind die Anmeldefristen?

    Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie in den PDF-Dokumenten “Prüfungstermine und Anmeldezeiträume der Prüfungszentrale bis Ende 2025 (außer für DTZ)” als Download auf dieser Seite oben unter dem Punkt ANMELDEN.

  • 4. Was muss man für die Teilnahme an einer Prüfung dringend beachten?
    • a. Identitätsnachweis am Prüfungstag: Die Vorlage eines amtlichen gültigen Lichtbilddokuments im Original (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, Flüchtlingsausweis, Reiseausweis für Ausländer) ist zwingend. Abweichende Dokumente (wie Führerschein, Gesundheitskarte), abgelaufene Dokumente, Kopien oder Fotos auf dem Handy dürfen nicht akzeptiert werden. Auch digitale Ausweise dürfen nicht akzeptiert werden.
    • b. Absolute Pünktlichkeit: Die auf der Anmeldebestätigung angegebene Uhrzeit ist absolut einzuhalten. Eine Zulassung nach Prüfungsbeginn ist nicht möglich.
    • c. Richtiger Ort: Die Prüfungszentrale hat verschiedene Prüfungsstandorte, beachten Sie Ort und Anschrift auf der Anmeldebestätigung.
    • d. Unsere regulären Prüfungsstandorte sind leider nicht rollstuhlgerecht: Bitte bei Bedarf unbedingt vor der Anmeldung mit der Prüfungszentrale per E-Mail (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de ) Kontakt aufnehmen und die Notwendigkeit eines rollstuhlgerechten Prüfungsstandorts mitteilen.
  • 5. Welche Dokumente werden als Nachweis der Identität akzeptiert?

    Zwingend erforderlich ist die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbilddokuments im Original wie Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, Flüchtlingsausweis oder Reiseausweis für Ausländer.

    Nicht akzeptiert werden dagegen abgelaufene oder abweichende Dokumente wie Führerschein, Gesundheitskarte, Kopien oder Fotos auf dem Handy oder auch digitale Ausweise.

  • 6. Welchen Nachweis über Sprachkenntnisse braucht man für die Einbürgerung?

    Für die Einbürgerung müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt in der Regel mindestens das „Zertifikat Deutsch“ in der Niveaustufe B1, der bestandene Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) oder die skalierte A2/B1-Prüfung auf der Niveaustufe B1 sowie der Schulbesuch bzw. das abgeschlossene Studium in Deutschland.

    Wer über keinen solchen anerkannten Nachweis der Sprachkenntnisse verfügt, nimmt an einem „Sprachtest zur Einbürgerung“ teil. Sie können sich allerdings nicht selbst zum „Sprachtest zur Einbürgerung“ anmelden. Nach Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft werden Sie im Bedarfsfall von der Einbürgerungsstelle an eine Volkshochschule zur Überprüfung der Sprachkenntnisse verwiesen.

  • 7. Was ist der Unterschied zwischen dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ), der skalierten A2/B1-Prüfung und der B1-Prüfung?

    a. Beim „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und der skalierten A2/B1-Prüfung werden die Niveaus von A2 bis B1 geprüft. Sollte das Niveau B1 nicht erreicht werden, das Niveau A2 aber bestanden sein, bekommt man ein Zertifikat über das Niveau A2.

    Eine Anmeldung zum DTZ ist aber nur nach Besuch eines BAMF-Integrationskurses (mindestens ein Modul) und persönlich bei den Deutschberatungen der Volkshochschulen möglich.

    b. Bei der B1-Prüfung muss das Niveau B1 erreicht werden, sonst ist man durchgefallen. Die Prüfungszentrale bietet die B1-Prüfungen aber nicht mehr an.
    Man kann sich bei allen “Servicestellen der Volkshochschulen für die skalierte A2/B1-Prüfungen anmelden.

  • 8. Wo finden die Prüfungen der Prüfungszentrale statt?

    Die Prüfungszentrale nutzt verschiedene Prüfungsstandorte. Ihr Prüfungsort mit Anschrift ist auf der Anmeldebestätigung vermerkt.

  • 9. Wie kann man sich auf die Prüfungen vorbereiten?

    Vor einer Prüfung sollte man sich unbedingt mit dem Ablauf und dem Format vertraut machen.

    a. Für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) stellt g.a.s.t. Übungssätze zur Verfügung.

    b. Für alle telc-Prüfungen stellt die telc gGmbH Modelltests zur Verfügung (siehe 4. Allgemeine Hinweise).

  • 10. Muss man vor der Prüfung einen VHS-Kurs besuchen?

    Ja, es muss in den letzten 12 Monaten ein Sprachkurs in betreffender Sprache an einer Berliner Volkshochschule besucht worden sein, um sich zu Prüfungen in 2024 anmelden zu können. Die Prüfungszentrale empfiehlt den Besuch von Prüfungsvorbereitungskursen.

  • 11. Was bedeuten die Bezeichnungen A1, A2, B2, C1 …?

    Die Buchstaben und Zahlen stehen für Sprachniveaus.
    Die Sprachniveaus werden in 6 Schwierigkeitsstufen unterschieden: A1, A2, B1, B2, C1 und C2.

    • A – Elementare Sprachverwendung (A1 und A2)
    • B – Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2)
    • C – Kompetente Sprachverwendung (C1: fortgeschrittenes Kompetenzniveau; C2: nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung)
  • 12. Was ist für Teilnehmer:innen mit Beeinträchtigungen zu beachten (insbesondere Rollstuhlfahrer:innen)?
    • a. Unsere regulären Prüfungsstandorte sind leider nicht für Rollstuhlfahrer:innen geeignet und zugelassen. Um für Sie eine Prüfung an einem rollstuhlgerechten Prüfungsstandort organisieren zu können, setzen Sie sich bitte unbedingt vor der Anmeldung per E-Mail (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de) direkt mit uns in Verbindung.
    • b. Für Teilnehmer:innen mit weiteren oder anderen Beeinträchtigungen (z.B. Sehbehinderung, Hörbeeinträchtigung, LRS, Sprachbehinderung, motorischer Beeinträchtigung, psychischer Beeinträchtigung usw.) besteht die Möglichkeit, Prüfungen mit Nachteilsausgleich zu absolvieren.
      Ohne vorherige Beantragung darf im Rahmen der regulären Prüfungen leider kein Nachteilsausgleich gewährt werden.
      Setzen Sie sich für die Beantragung einer Prüfung mit Nachteilsausgleich daher bitte unbedingt vor der Anmeldung mit uns in Verbindung (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de).
      Fügen Sie Ihrer E-Mail
      (1.) ein ärztliches Attest (auf Deutsch oder ggf. Englisch) bei, das nicht älter als 12 Monate ist. Sehr hilfreich ist
      Sehr hilfreich ist
      (2.) eine kurze Stellungnahme Ihrer Kursleiter:in oder Ihres Arztes / Ihrer Ärztin, in der ein Vorschlag für den erforderlichen Nachteilsausgleich gemacht wird (z.B. längere Bearbeitungszeit, größere Schrift, Assistenz bei der Übertragung der Antworten usw.).
      Beispiele finden Sie im PDF “Barrierefreie Sonderkonditionen” als Download auf dieser Seite unter dem Stichwort “Wir prüfen auch barrierefrei”, direkt über diesen FAQ-Bereich.
      In Absprache mit Ihnen legen wir dann einen Prüfungstermin fest, den wir zusammen mit den Sonderkonditionen beim Testinstitut beantragen. Zwischen Antragstellung und Prüfungstermin haben die Testinstitute einen Bearbeitungszeitraum von mindestens drei Monaten festgelegt.
  • 13. Wann und wie erhält man die Prüfungsergebnisse und Zertifikate?

    Die Zertifikate (bei bestandener Prüfung) oder Ergebnisbögen (bei nicht-bestandener Prüfung) werden ungefähr sechs Wochen nach der Prüfung mit der Post direkt an Ihre Privatadresse versandt.
    Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Ihrem Ergebnis ab. Auch der Prüfungszentrale sind die Ergebnisse vorher nicht bekannt.

  • 14. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
    • a. Eine Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden.
    • b. Teilprüfungen (schriftlich oder mündlich) sind auf den Niveaustufen A1 und A2 sowie bei skalierten Prüfungen wie dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und der skalierten A2/B1-Prüfung nicht möglich. Auch wenn ein Prüfungsteil bestanden wurde (schriftlich oder mündlich), muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
    • c. Auf den Niveaustufen B1, B2, C1 und C2 sind Teilprüfungen (schriftlich oder mündlich) möglich. Wird aber ein bereits bestandener Prüfungsteil wiederholt, gilt ausschließlich und unwiderruflich das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
      Die Wiederholung eines nicht-bestandenen Teils (mündlich oder schriftlich) ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablegen der ersten Prüfung (Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens) möglich. Auch bei Teilprüfungen ist die gesamte Prüfungsgebühr zu zahlen.
      Wenn Sie eine Teilprüfung wiederholen möchten, melden Sie sich an einer Volkshochschule wie gewohnt zur Prüfung an. Wenden Sie sich anschließend per E-Mail an die Prüfungszentrale (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de ) mit der Bitte um eine Teilprüfung. Geben Sie hierzu das Datum der Prüfung an, zu der Sie angemeldet sind, sowie die Teilprüfung, die Sie wiederholen möchten. Fügen Sie der E-Mail unbedingt eine Kopie Ihres letzten Ergebnisbogens bei. Eine Kombination verschiedener Formate (zum Beispiel skalierte A2/B1) und B1 ist nicht mehr möglich.
  • 15. Was passiert und was muss man tun, wenn man nicht zur Prüfung erscheinen kann?
    • a. Abmeldungen müssen generell schriftlich per E-Mail an die Prüfungszentrale gesandt werden (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de ). Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich. Sollte die Abmeldung aufgrund einer Krankheit mit vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen, senden Sie außerdem bitte eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis spätestens fünf Werktage nach dem Prüfungstermin per E-Mail an die Prüfungszentrale.
    • b. Die Nicht-Teilnahme an einer DTZ Prüfung wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht als Prüfungsversuch gezählt.
    • c. Kosten für Selbstzahler:
      - Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin wird die Prüfungsgebühr abzüglich 6 Euro Bearbeitungsgebühr erstattet.
      - Bei Abmeldungen, die weniger als 14 Tage vor dem Prüfungstermin und bis 23.59 Uhr des Vortages erfolgen, wird die Prüfungsgebühr abzüglich 12 Euro Bearbeitungsgebühr erstattet.
      - Bei Abmeldungen am Prüfungstag oder Nicht-Erscheinen ohne Abmeldung wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet.
      - Wichtiger Hinweis: Die Erstattung erfolgt grundsätzlich erst acht Wochen nach dem Lastschrifteinzug der Gebühr bzw. der Abbuchung vom Konto. Grund dafür: Lastschriften können bis zu acht Wochen nach der Abbuchung vom Konto zurückgerufen werden. Um eine doppelte Rückerstattung zu vermeiden, muss die Prüfungszentrale daher die achtwöchige Frist abwarten.
  • 16. Zertifikate: Gültigkeit? Änderungswünsche? Verlust?
    • a. Alle Zertifikate sind unbefristet gültig.
    • b. Sollte Ihr Zertifikat fehlerhafte Angaben enthalten (Namensschreibung, Geburtsdatum etc.), wenden Sie sich bitte möglichst zeitnah nach Erhalt per E-Mail mit Kopie des Zertifikats an die Prüfungszentrale (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de).
    • c. Bei Verlust besteht bei telc-Zertifikaten die Möglichkeit, kostenpflichtig ein „Duplikat“ erstellen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt per E-Mail an telc (service@telc.net ). Auch wenn Sie eine Neuausstellung aufgrund einer Namensänderung wünschen (z.B. nach einer Heirat), können Sie dort kostenpflichtig ein neues Zertifikat beantragen.
      DTZ-Zertifikate, die ab 2023 erworben werden, können auch als digitale Datei zugestellt werden. Wenden Sie sich hierzu an die Prüfungszentrale: pz@vhs-servicezentrum.berlin.de
  • 17. Wo kann man sich beschweren?
    • a. Wenn Sie sich über die Organisation und Durchführung der Prüfung beschweren möchten oder zum Beispiel den Verdacht haben, dass die Unterlagen Ihrer mündlichen Prüfung vertauscht wurden, wenden Sie sich bitte an die Prüfungszentrale (pz@vhs-servicezentrum.berlin.de ).
    • b. Bei telc-Prüfungen kann die Überprüfung der Ergebnisse Ihrer gesamten Prüfung kostenpflichtig beantragt werden:
    • c. Wenn Sie gegen die Ergebnisse Ihres Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) Einspruch erheben möchten, ist dies innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse möglich. Wenden Sie sich hierzu mit Ihren Angaben (Name, Prüfungsdatum) direkt per E-Mail an g.a.s.t: dtz@gast.de

8. Familiensprachen: Infos für Schüler*innen und junge Erwachsene

“Mach was aus deiner Familiensprache!”
Ein Projekt der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg und der Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen:

Schülerinnen und Lehrer stehen vor einem Smartboard
  • Im Berliner Schulgesetz (§15, Abs. 3b) ist verankert:
    „Schülerinnen und Schülern, die mehrsprachig aufwachsen, kann auf Antrag eine nichtdeutsche Erstsprache als zweite Fremdsprache anerkannt werden“.
    Hierfür sind in der Anwendung des Gesetzes Kenntnisse in der Erstsprache auf Niveau B1 nachzuweisen.
  • Als Nachweis gilt unter anderem ein telc-Zertifikat B1.
    Ohne eine systematische Vorbereitung auf den Aufbau der Prüfung kann diese aber auch für Muttersprachler:innen schwierig sein.
  • Mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) bieten die Prüfungszentrale und die Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg Prüfungen in Verbindung mit gezielten Prüfungstrainings für Schüler:innen und junge Erwachsene an. Für die Sprachen Arabisch, Polnisch, Russisch und Türkisch werden telc-B1-Prüfungen mit entsprechenden Prüfungstrainings angeboten.

Anmeldungen und weitere Informationen: Kirsten Althaus
Tel.: 90277-3519
fremdsprachen@ba-ts.berlin.de

9. Telc-Qualifizierungen und Fortbildungen der Prüfungszentrale für VHS-Kursleitende und (zukünftige) PZ-Prüfende

  • Die Prüfungszentrale bietet kostenlose telc-Qualifizierungen sowie eigene Fortbildungen zum Thema „Prüfungen“ an.
    Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an VHS-Kursleitende und Prüfende der Prüfungszentrale.
    Das Programm und alle weiteren Hinweise zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung finden Sie hier: Programm Fortbildungen

10. Kontaktmöglichkeiten