Für Präventionskurse können die Krankenkassen ihren Mitgliedern einen Teil des Kursentgelts erstatten. Voraussetzung ist die Teilnahme an 80 % der Kurstermine.
Für die Anerkennung der Kurse ist die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ zuständig.
Bei allen Fragen über Präventionskurse und die Erstattung von Entgelten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.