Zuschüsse durch Krankenkassen

Eine Frau präsentiert ein Schild mit der Aufschrift "Prävention". Im Hintergrund stehen drei Menschen verschiedenen Alters in Sportkleidung.

Präventionskurse

Für Präventionskurse können die Krankenkassen ihren Mitgliedern einen Teil des Kursentgelts erstatten. Voraussetzung ist die Teilnahme an 80 % der Kurstermine.

Für die Anerkennung der Kurse ist die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ zuständig.

Bei allen Fragen über Präventionskurse und die Erstattung von Entgelten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Zertifizierte Präventionskurse an Volkshochschulen

Angaben zur Zertifizierung von Volkshochschulkursen sind ohne Gewähr, weil Änderungen während eines laufenden Kurses möglich sind. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass die Kursleitung erkrankt und den Kurs nicht fortführen kann. Die Krankenkassen haben bestimmt, dass zertifizierte Kurse nicht von anderen Kursleitenden vertreten werden dürfen. Der Kurs verliert in dem Fall die Zertifizierung.

Bonussysteme

Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen eines Bonus-Systems anerkennen. Die Verfahren sind sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.