Alle Informationen zu unseren Integrationskursen

Beratung

Für jedes unserer Integrationsangebote müssen Sie einen Beratungsgespräch mit uns führen.

Unsere Integrationsangebote sind Deutschkurse, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert werden.

  • Für

    • Personen, die zu Integrationskursen verpflichtet oder berechtigt sind, das gilt für alle Schulen in Deutschland, die Integrationsangebote haben
    • Zugewanderte mit einem Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltserlaubnis
    • EU-Bürger*innen
    • Personen, die eine Ehepartner*in mit deutscher Staatsbürgerschaft haben
    • Personen, die ausländische Ehepartner*innen mit deutschem
    • Aufenthaltstitel haben
    • Zugewanderte mit einer deutschen Staatsbürgerschaft (Spätaussiedler oder Deutsche aus dem Ausland, die nicht gut Deutsch sprechen)
    • Personen mit Niederlassungserlaubnis

    Schwerpunkte

    Die Integrationskurse bestehen aus dem

    • Sprachkurs: 6 Module Allgemeiner Integrationskurs, 9 Module Spezialkurse wie Alphabetisierungskurse oder 3 Module Wiederholekurse B1, jedes Modul umfasst 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – beendet wird der Teil mit der Prüfung “Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

    und

    • Orientierungskurs: Grundwissen über deutsche Geschichte, die Rechtsordnung und die Kultur
      - beendet wird dieser Teil mit dem Test “Leben in Deutschland” (LiD)
  • Wichtige Hinweise

    • Vor jedem unserer Integrationsangebote ist eine Beratung nötig: Dabei werden Ihre Dokumente geprüft. Bringen Sie deshalb Ihre Bescheinigungen vom BAMF, der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter im Original mit. Zudem wird Ihr Sprachniveau und Ihre Kenntnisse des lateinischen Alphabets getestet. Außerdem kann Ihnen bei der Antragstellung beim BAMF geholfen werden, damit Sie die Berechtigung für Integrationskurse bekommen.
      All dies unterstützt Sie, um den individuell passenden Kurs zu finden.

    Hier informieren wir Sie über die unsere Sie die Sprechzeiten der 12 vhs.

    Kosten für einzelne Integrationsangebote

    • 229 Euro pro Modul (mit Berechtigung und ohne Kostenbefreiung)
    • 235 Euro (ohne Berechtigung)
    • Je nach Anmeldung beim BAMF variiert das Entgelt von 100 bis 229 Euro bei geförderten Teilnehmer*innen.
    • Wurde Ihr Antrag auf Kostenbefreiung bewilligt, ist der Kurs für Sie kostenlos. Diesen Antrag können Sie auch in der In der Beratung stellen, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld), der Agentur für Arbeit, Sozialhilfe bekommen oder nur ein geringes Einkommen haben. Mit dieser Berechtigung sind auch die Abschlussprüfungen – DTZ und LiD – kostenlos.
    • Das Bundesamt kann Ihnen auf Antrag 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags zurückbezahlen, wenn Sie nach dem 8.12.2007 erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen haben und zwischen dem erstmaligen Ausstellen Ihrer Teilnahmeberechtigung und dem Abschlusstest nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. DTZ und LID müssen Sie dann bestanden haben.
    • Für Teilnahmeberechtigungen, die ab dem 1.2.2023 ausgestellt wurden, beträgt die Frist zwei Jahre, wenn Sie an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben.
    • Die Frist beträgt drei Jahre, wenn Sie an einem speziellen Integrationskurs (teilgenommen haben wie:
      Alphabetisierungskurs,
      Zweitschriftlernerkurs,
      Eltern- bzw.
      Frauenintegrationskurs

    Alle unsere Integrationsangebote stellen wir Ihnen hier vor.