Seit September 2021 gilt das Bildungszeitgesetz, das zuvor Bildungsurlaub hieß. (BiZeitG). Es ermöglicht allen Beschäftigten, sich bezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich in anerkannten Bildungsveranstaltungen persönlich weiterzuentwickeln.
Was müssen Sie dabei beachten und was gibt es überhaupt alles? Das haben wir hier für Sie zusammengefasst.