01.12.2015 – Einführung von ALKIS® in der Berliner Vermessungsverwaltung
Das Land Berlin hat einen weiteren bedeutenden Meilenstein in der Geschichte des rd. 150 Jahre alten Liegenschaftskatasters erreicht.
Am 01. Dezember 2015 wurde die Umsetzung der auch schon bislang in Datenbanken geführten Daten hin zu dem in allen Bundesländern eingesetzten Datenmodell ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) abgeschlossen.
Das Liegenschaftskataster wurde auf dem Gebiet von Berlin schon in den Jahren 1861 bis 1865 als Nachweis von Lage, Größe und Nutzung des Bodeneigentums eingeführt.
Nach einer zunächst rein steuerlichen Zweckbindung erlangte das Liegenschaftskataster mit der Einführung der Grundbücher in Preußen ab 1872 eine ganz wichtige eigentumsrechtliche Bedeutung, denn es wurde als amtliches Verzeichnis der Grundstücke genutzt.
Das Liegenschaftskataster weist in Deutschland flächendeckend neben den Grundstücken auch die Gebäude sowie die tatsächlichen Verhältnisse wie z.B. die Lage, Größe und örtliche Nutzung der einzelnen Liegenschaften nach.
Heute ist das Liegenschaftskataster der bedeutendste Kerndatenbestand der öffentlichen Geodateninfrastruktur Deutschlands.
150 Jahre nach der Ersteinrichtung werden die für die Nutzer wesentlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters, das Liegenschaftsbuch und die amtliche Flurkarte, natürlich bereits seit mehreren Jahrzehnten in digitaler Form in Datenbanken geführt. Aufgrund der bisherigen technologischen Entwicklungen erfolgte dies aber bislang noch in zwei verschiedenen Verfahren. Konzeptionen und Datenstrukturen beider Altverfahren stammten aus den 1970iger und -1980iger Jahren und entsprachen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Geodateninfrastruktur.
Die Daten dieser beiden Systeme wurden nun unter Nutzung leistungsstarker IT- und Datenbank-Technologien im Rahmen einer Migration in ein modernes, neues und integriertes Programmsystem, das in allen Bundesländern eingesetzte Verfahren „Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®), überführt.
Im Gegensatz zu dem bisherigen dezentralen IT-Konzept mit Servern in den Bezirksverwaltungen wird die Hard- und Software für den Betrieb und die Datenhaltung von ALKIS® künftig zentral im IT-Dienstleistungszentrum des Landes Berlin (ITDZ) betrieben.
Im Liegenschaftskataster von Berlin werden rd. 2 Millionen Objekte geführt, darunter etwa 400.000 Flurstücke und ca. 550.000 Gebäude. Im Vorfeld der Migration wurden von den zuständigen Vermessungsämtern der Bezirke auch logische Fehler in den Datenstrukturen berichtigt, wodurch eine erhebliche qualitative Verbesserung der Daten erzielt werden konnte.
Während der Umstellungsphase und der damit verbundenen Datenmigration kam es bis zum 1. Dezember 2015 zum Stillstand bei der Datenfortführung im Liegenschaftskataster.
Die Unterbrechung der Fortführung war aus technischer und rechtlicher Sicht unvermeidbar. Da während der Umstellung auf das neue Verfahren die originären Daten des Liegenschaftskatasters migriert wurden, war in dieser Zeit eine Bearbeitung nicht möglich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit des Liegenschaftskatasters musste sichergestellt werden, dass die Daten vor und nach der Migration identisch waren. Daher musste auch aus rechtlicher Sicht jede Veränderung der Daten während der Umstellung unterbleiben.
Mit dem Betriebsbeginn von ALKIS® zum 01. Dezember 2015 werden in den für die Führung des Liegenschaftskatasters verantwortlichen Vermessungsstellen der Bezirke die in der Zeit des Stillstands nicht abschließend bearbeiteten Vorgänge mit Priorität abgeschlossen werden.
Mit der Einführung von ALKIS ist für das Liegenschaftskataster des Landes Berlin die Einführung des geodätischen Referenzsystems ETRS 89 (Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989) verknüpft.
Damit hat sich nun das Land Berlin zum 01. Dezember 2015 als letztes Bundesland von dem schon seit 1879 im preußischen Liegenschaftskataster genutzten Landeskoordinatensystem Soldner-Berlin (18. Soldner-Koordinatensystem mit Ursprung im Trigonometrischen Punkt I. Ordnung Müggelberg (Köpenick) verabschiedet.
Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
——————————————-
(Quelle: Pressemittteilung vom 01.12.2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin)