Die elektronische Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie von Konzessionen der landesunmittelbaren Verwaltung hat über die Elektronische Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen (Nr. 8.3 AV zu § 55 LHO).
Im Sinne einer einheitlichen und wirtschaftlichen Lösung für das Land Berlin übernimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zentral die Zuständigkeit für die technische Betreuung der Vergabeplattform für die Ausschreibung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
Die nutzenden Stellen der unmittelbaren Verwaltung haben eine Beitrittserklärung abzuschließen.