Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung aufgrund bestimmter Bildungsstände (z. B. Abitur) ist möglich.
Die Schwerpunkte in der Ausbildung liegen im Erlernen von grundlegenden Kenntnissen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Für jede/n Auszubildende/ wird ein Ausbildungsplan aufgestellt, aus dem die Reihenfolge der zu durchlaufenden Ausbildungsabschnitte ersichtlich ist. Die praktische und theoretische Ausbildung findet parallel statt. Zeitweise ist der theoretische Unterricht in Blockzeiten vorgesehen.
Die praktische Ausbildung steht im Vordergrund. Die praktische Unterweisung ist darauf ausgerichtet, den Auszubildenden Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Erledigung laufender Verwaltungsarbeiten notwendig sind. Sie werden hierbei auch mit den zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bekannt gemacht und üben ihre Anwendung sowie den Schriftwechsel. Sinn, Zweck und Zusammenhang der einzelnen Arbeitsabläufe werden erläutert.
Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln. Die dienstbegleitende Unterweisung wird in der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt.
Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsschule (OSZ Louise-Schroeder-Schule) statt.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die während der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie auf den in der Berufsschule und Verwaltungsakademie Berlin erworbenen Lehrstoff. Sie findet zum Ende der Ausbildung statt.