In den Fächern Staatsrecht/Verfassung von Berlin, Verwaltungsrecht und Haushaltswesen ist ein schriftlicher Leistungsnachweis zu erbringen. Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Fachgebiete ist, dass die Hörerin bzw. der Hörer mindestens zwei Drittel der Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Fachgebiet besucht hat.
Fehlzeiten werden in regelmäßigen Abständen den Behörden gemeldet.
Es ist keine Prüfung am Ende des Lehrgangs vorgesehen.
Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die Verwaltungsakademie Berlin ein Zeugnis aus, das das Gesamtergebnis und die Noten der erbrachten Leistungsnachweise ausweist.