In jedem Fach (mit Ausnahme von „Führung und Personalmanagement“ und „Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln“) ist ein schriftlicher Leistungsnachweis vorgesehen. Im Fach „Staatsrecht/Berliner Verfassungsrecht“ gibt es einen gemeinsamen Leistungsnachweis mit Elementen aus beiden Fachgebieten.
Voraussetzung für die Ablegung des schriftlichen Leistungsnachweises ist, dass der Hörer/die Hörerin mindestens zwei Drittel der Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Fachgebiet besucht hat. Andernfalls ist (im Rahmen des organisatorisch Möglichen), das versäumte Fach nachzuholen und der Leistungsnachweis zu erbringen.
Versäumen Hörer/Hörerinnen wegen Krankheit oder nachweisbarer anderer Verhinderungen einen Leistungsnachweis, so wird ihnen Gelegenheit gegeben, diesen in Absprache mit der Verwaltungsakademie Berlin schnellstmöglich – spätestens bis zur Beendigung des Lehrgangs – nachzuholen. Mit mangelhaft (4,5) oder schlechter bewertete Leistungsnachweise sind einmal zu wiederholen.
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht, nicht mehr als drei Leistungsnachweise mit „mangelhaft“ (4,5) bewertet wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist.
Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die Verwaltungsakademie Berlin ein Zeugnis aus, dass das Gesamtergebnis und die Noten der erbrachten Leistungsnachweise ausweist.