Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Berufsausbildung mehr als nur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.
Sie ist umfassende systematische, nach genau bestimmten Ordnungsprinzipien erfolgte Vorbereitung der Auszubildenden auf ihr Berufsleben. In der Ausbildereignungsprüfung weisen die Teilnehmer/innen nach, dass sie das zur Berufsausbildung pädagogische, psychologische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind.
Ein verantwortlicher Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes muss persönlich und fachlich für die Berufsausbildung in seinem Beruf geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer
- die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie
- die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt,
die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kompetenz ist in geeigneter Weise zu führen bspw. durch eine erfolgreich abgelegte Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV).