Für die Erfassung der Gebiete lag keine einheitliche Grundlage vor. Soweit Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen wurden, konnte auf die zu den Verordnungen gehörenden Kartenbeilagen im Maßstab 1:5000 zurückgegriffen werden. Bei der Abgrenzung nach Isodistanzen (Abstandsgleichen) (alle Gebiete nach 46er Alliierter Anordnung) sind die Entfernungen vom Brunnen erfasst worden. Alle anderen Gebiete wurden der Beschreibung der Verordnungstexte folgend auf die Karte von Berlin 1:5000 übertragen und von dort digitalisiert. Die Genauigkeit entspricht für das Land Berlin der Vorgabe durch die Karte 1:5000 und ist somit als grundstücksscharf zu bezeichnen. Für die im Land Brandenburg dargestellten Schutzgebiete musste auf verschiedene kleinmaßstäbliche Kartierungen zurückgegriffen werden; eine grundstücksgenaue Aussage zur Zugehörigkeit zu einer Schutzzone ist hier nicht zulässig.
Diese Karte gibt nur einen Überblick. Für rechtlich bindende Auskünfte können nur die Original-Karten der Schutzgebietsverordnungen herangezogen werden.
Die Aufnahme der Gebiete erfolgte auf der Kartengrundlage “Karte von Berlin 1:5000 – Rasterdaten (K5 RD) -”; der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt III.
Aufgrund des gewählten Maßstabes der Karte lassen sich die Brunnen der Berliner Wasserbetriebe nicht einzeln, sondern nur als Brunnengalerie darstellen.