Planungshinweise zum Bodenschutz 2015

Zusammenfassung

Berlin wächst: Laut einer Prognose aus dem Frühjahr 2020 werden im Jahr 2030 voraussichtlich 3,925 Millionen Menschen in der deutschen Hauptstadt leben. Das sind etwa 250.000 mehr als heute (Stand: Dezember 2019). Mehr Menschen benötigen mehr Wohnraum und mehr Infrastruktur. Um bei der Planung von Bauvorhaben die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten und entsprechende Versiegelungsmaßnahmen und eine Zerstörung dieser Böden zu verhindern, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Dabei unterstützen die „Planungshinweise zum Bodenschutz“.

Die Karte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ wurde erstellt, indem aus Daten zu Bodengesellschaften und Bodenkundlichen Kennwerten die Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen und daraus wiederum die Bodenfunktionen auf Basis des BBodSchG abgeleitet und für die Schutzwürdigkeit bewertet wurden. Für die Darstellung der Versiegelungsklassen wurden die entsprechenden Daten aus dem Umweltatlas verwendet. Im Zuge des Verfahrens wurde die Schutzwürdigkeit der Böden in fünf Kategorien eingestuft. Höchste Schutzwürdigkeit haben Böden mit einer hohen Lebensraum- und/oder Archivfunktion, wie beispielsweise Moorböden. Eingriffe in den Boden sind hier, wenn überhaupt, nur eingeschränkt nach einer Prüfung durch das Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirkes erlaubt.

Die Karte zeigt, dass sich besonders schutzwürdige Flächen vor allem in den westlichen, nördlichen und südöstlichen Stadtrandbereichen befinden: im Spandauer Forst und Teilen des Grunewaldes, auf dem Barnim bzw. im Köpenicker Forst.

Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell.

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