Für Berlin sind die bei der Senatsverwaltung registrierten Eigenwasserversorgungsanlagen dargestellt. Einzelbrunnen auf Privatgrundstücken, mit denen der häusliche Wasserverbrauch dezentral gedeckt wird, sind generell nicht dargestellt. Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg konnten die Eigenwasserversorgungsanlagen wegen fehlender Datengrundlagen nicht abgebildet werden.
Dargestellt sind die Rohwasserentnahmen aus dem Grundwasser. Anteile des vom Wasserwerk Jungfernheide geförderten Grundwassers (Wasserwirtschaftsjahr 1995 von 4,1 Mio. m3) dienen innerbetrieblichen Zwecken oder werden gefördert, um qualitative Gefahren für einzelne andere Brunnen abzuwehren (Grundwassersanierung). Nach der Reinigung wurde das Wasser in die Spree geleitet und stand für die Trinkwasserversorgung nicht zur Verfügung. Das Wasserwerk Johannisthal förderte im Kalenderjahr 1995 (Jan. bis Dez.) 5,9 Mio. m3 Grundwasser aus seinen Abwehrbrunnen der Galerien Alte Königsheide und Teltowkanal. Die Reinigung des Rohwassers erfolgte in Versickerungsbecken und danach die Einleitung in den Teltowkanal. Vom Wassserwerk Friedrichshagen wurden ab Mai 1995 bis zum Jahresende die Fördermengen der Galerie-A von 840 760 m3 zum Klärwerk Münchehofe in Brandenburg geleitet. Nach der Aufbereitung des Wassers erfolgte eine Einleitung über die Erpe in die Spree. Von einem Brunnen der Galerie-I des Wasserwerkes Friedrichshagen wurden 157 680 m3 1995 in das Biotop Krumme Lake geleitet. Die o. a. Fördervolumen standen ebenfalls nicht für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung.
Aufgrund des gewählten Maßstabes der Karte von 1 : 50 000 lassen sich die Brunnen der Berliner Wasser Betriebe nicht einzeln, sondern nur als Brunnengalerie darstellen. Ebenso entfällt die Darstellung der Schutzzone II im ehemaligen West-Berlin und der Fassungszone (Zone I).
Die Eigenwasserversorgungsanlagen werden in der Karte mit den aktuell geförderten Wassermengen dargestellt. Da nicht alle Anlagen das geförderte Wasser für Trinkwasserzwecke benötigen, werden die Anlagen, deren Wasser Trinkwasserqualität haben muß, entsprechend gekennzeichnet.