Als Gewässereinzugsgebiet wird das ein Oberflächengewässer, die Vorflut, speisende Gebiet verstanden. Nach der Herkunft des Wassers unterscheidet man in oberirdisches (Oberflächenwasser-) und unterirdisches (Grundwasser-) Einzugsgebiet. Ihre Begrenzung bilden Wasserscheiden, von denen das Wasser ober- oder unterirdisch nach verschiedenen Richtungen senkrecht zur morphologischen Höhenlinie bzw. zur Grundwassergleichenlinie abfließt. Daher verlaufen die Wasserscheiden der oberirdischen Einzugsgebiete über die höchsten morphologischen Erhebungen zwischen zwei Vorflutern.
Das durch den Niederschlag gebildete Oberflächenwasser erreicht nach einer bestimmten Zeit, je nach Geländeneigung und Speicherfähigkeit des Bodens das Gewässer. Die Wasserscheiden der zugehörigen unterirdischen Einzugsgebiete lassen sich an der Linie der höchsten Grundwasserspiegelwerte erkennen. Das Grundwasser fließt ebenfalls dem Gewässer zu, wobei die dafür benötigte Zeit vom Gefälle und dem geologischen Aufbau des Grundwasserleiters abhängt. Ober- und unterirdische Wasserscheiden einer Vorflut fallen in der Regel nicht zusammen.