Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht-Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 m * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt.
07.05.2 Strategische Lärmkarte L N (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr
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07.05.2 Strategische Lärmkarte L N (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr