Strategische Lärmkarten 2022

Datengrundlage und Berechnungsmodell

Es sei darauf hingewiesen, dass zusätzliche detaillierte Informationen, insbesondere zum methodischen Vorgehen und den Unterschieden zum Vorgehen bei der Lärmkartierung 2017, im veröffentlichten Projektbericht des beauftragten Ingenieurbüros zu finden sind (Wölfel 2023).

Datengrundlagen

Für die schalltechnischen Berechnungen der hiermit veröffentlichten Karten wurden die dem Land Berlin im Bezugsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Eingangsdaten herangezogen.

Kartierungsgebiet

Das Kartierungsgebiet überdeckt die Fläche des Landes Berlin mit 892 km². Die Lärmbelastung wird für 3.677.232 Einwohner (Stand: 31.12.2021) untersucht.

Geländemodell

Die Geländehöhen für die Lärmkartierung der 4. Stufe wurden dem digitalen Geländemodell DGM1 (Stand 01_2022) entnommen. Dabei wurden sämtliche Höhenpunkte des 1 m-Rasters ohne Vereinfachung oder andere Bearbeitung verwendet.

Lärmschutzeinrichtungen

Lage und Höhe von Lärmschutzeinrichtungen an Straßen und Bahnstrecken wurden aus der Lärmkartierung der 3. Stufe (2017) übernommen. Nach Ortskenntnis und in Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden bei Bedarf Ergänzungen und Korrekturen an den Daten vorgenommen. Das Absorptionsverhalten der Lärmschutzeinrichtungen wurde an die Standard-Absorptionsspektren nach Tabelle 9 der LAI-Hinweise zur Lärmkartierung angepasst (LAI 2022).

Sonderbauwerke

_Tunnel_

Tunnelbauwerke wurden im Berechnungsmodell durch Unterbrechungen der Streckenverläufe abgebildet. Tunnelöffnungen wurden nicht als gesonderte Schallquelle modelliert.

_Bahnhöfe_

Emissionspegel von Zugfahrten in Bahnhöfen werden wie für die freie Strecke und ohne Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit berechnet. Abschirmungen durch Bahnsteigkanten und Bahnhofsgebäude werden bei der Berechnung des Schienenlärms nicht berücksichtigt. Für andere Lärmarten werden die Bahnhofsgebäude als Hindernis berücksichtigt.

_Brücken_

Das Berechnungsmodell enthält 894 Brückenabschnitte, in denen die Hochlage eines Straßen- oder Schienenweges einen maßgeblichen akustischen Einfluss auf nahe gelegene Bebauung hat. Hier wurde jeweils eine reflektierende Brückenplatte in der Breite des Straßen- oder Schienenweges modelliert.
Bei der Nutzung der Lärmkarte ist folgendes zu beachten: Brückenbauwerke zählen nicht zur Geländeoberfläche, sie stehen auf dem Gelände. Lärmkarten werden in einer Höhe von 4 m über dem Gelände berechnet und können daher unterhalb einer “lauten” Straßenbrücke liegen, von dieser abgeschirmt werden und lokal entsprechend geringe Immissionspegel ausweisen.

Gebäude und Bewohnerzuordnung

Aus dem Gebäudemodell des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Landes Berlin (SenSBW o.J.) sowie wenigen manuellen Nachdigitalisierungen wurden 541.291 Grundrisse von Gebäudeobjekten mit Angabe der Geschosszahl und folgender Gebäudenutzung übernommen (vgl. Tabelle 2):

Tab. 2: Anzahl der Gebäude und Gebäudenutzung als Eingangsparameter für die Strategischen Lärmkarten Berlin 2022

Tab. 2: Anzahl der Gebäude und Gebäudenutzung als Eingangsparameter für die Strategischen Lärmkarten Berlin 2022

Aus der Anzahl der Geschosse wurde die Gebäudehöhe über den Zusammenhang Gebäudehöhe = 3,2 m + Anzahl Geschosse x 2,8 m gebildet. Aus dem EBA-Gebäudedatensatz wurde abgeleitet, dass jeder Wohnung im Mittel ein Volumen von 414,4 m³ zuzuordnen ist. Unter der weiteren Zuordnung von 2,1 Einwohnern je Wohnung wurde für jedes Wohngebäude (Einstufung gemäß ALKIS-Objektschlüssel) aus dem Gebäudevolumen die Einwohnerzahl ermittelt (Einwohner = 2,1 x Volumen/414,1 m³). Misch-Wohngebäude mit Gewerbe wurden dabei nur mit halbem Volumen angesetzt (Wölfel 2023).

Die Fassaden der Gebäude werden als reflektierend mit einer Oberfläche „glatt/schallhart“ nach Tabelle 9 der LAI-Hinweise (LAI 2022) in den Berechnungen berücksichtigt.

Wohnungen

Die Anzahl betroffener Wohnungen wird aus der bekannten Anzahl betroffener Einwohner abgeleitet. Dabei wird das pauschale Verhältnis 2,1 Einwohner pro Wohnung herangezogen, das auch in den LAI-Hinweisen (LAI 2022) vorgeschlagen wird.

Lage und Verkehr der Straßen

Für die Lärmkartierung 2022 wurden das Stadtstraßen- und Autobahnnetz aus dem Umweltnetz (Datengrundlage VMZ-Detailnetz mit Stand 02/2022) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Verkehrsstärken der Zählung 2019 einschließlich Aktualisierungen zulässige Höchstgeschwindigkeiten und fahrbahnbezogene Parameter mit Datenstand 2021 für die Kartierung genutzt.

Die komplexe Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren bei der Modellbildung für die Berechnung im Bereich der Straßen (Verkehrsmengen, Regelquerschnitte, Fahrbahnoberflächen etc.) werden differenziert im Projektbericht (Kapitel 4.7) erklärt, auf den an dieser Stelle nochmals verwiesen wird (Wölfel 2023).

Insgesamt sind 1.770 km Streckennetz in die Berechnung eingeflossen. Maßgebliche weitere Hauptverkehrsstraßen im grenznahen Brandenburger Raum mit relevanter Entfernung von bis zu 2 km zur Stadtgrenze Berlins, die die vorgegebenen resultierenden Immissionspegel überschreiten, wurden mit einbezogen.

Lage und Verkehr von Straßenbahn und oberirdischer U-Bahn

_Straßenbahn_

Insgesamt wurden 205,9 km Streckennetz der Straßenbahn modelliert:
  • Lagekorrektur auf Grundlage der von der BVG zur Verfügung gestellten Planunterlagen zur Netzgeometrie der Straßenbahngleise unter zusätzlicher Verwendung von Orthophotos
  • Zählzettel sämtlicher Straßenbahnfahrten der BVG im Linienverkehr und zu den Betriebshöfen und Fahrplan der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH an den Tagen 17./18./19. Dezember 2021. Mittelung des Verkehrs über das Jahr 2021
  • Anpassung der Fahrbahnarten nach Angaben der BVG
  • Korrekturwerte für Kurvengeräusche durch Anpassung der Berechnungsparameter an Kurvenradien und
  • Übernahme von aktuellen Angaben der BVG zu Höchstgeschwindigkeiten.

_Oberirdische U-Bahn_

Die Lage des U-Bahn-Netzes einschließlich Streckenparameter basiert auf dem Netz der Kartierung der 3. Stufe (2017), weiterverwendet mit folgenden Anpassungen:
  • Nutzung der Takttabelle Stammfahrplan der BVG (gültig ab 12.12.2021) des Liniennetzes und tabellarische Aufstellung der Fahrten zu den Betriebshöfen zur Aktualisierung der Verkehrsdaten
  • Anpassung der Berechnungsparameter an Kurvenradien und Schmieranlagen zur Berechnung der Kurvengeräusche.

Insgesamt wurden 28,6 km Streckennetz der U-Bahn modelliert.

IED-Anlagen

Die Lärmkartierung Berlin für IED-Anlagen mit Einfluss auf den Umgebungslärm umfasst 18 Kraftwerksstandorte.

Die Standorte wurden identisch aus der 3.Stufe (2017) in die Kartierung 2022 übernommen.

Nur am HKW Lichterfelde erfolgte eine Anpassung der Flächen.

Tab. 3: Aufstellung der für die Strategischen Lärmkarten 2022 berücksichtigten IED-Anlagen

  • Nr.

    IED-Anlage

  • 1

    HKW Lichtenberg, Rhinstraße 70
  • 2

    HKW Mitte, Köpenicker Straße 59-73

  • 3

    Fernheizwerk Scharnhorststraße, Habersaathstraße

  • 4

    HKW Reuter West, Großer Spreering 5

  • 5

    HKW Reuter, Otternbuchstraße 11

  • 6

    HKW Lichterfelde, Ostpreußendamm 61

  • 7

    HKW Charlottenburg, Am Spreebord 5

  • 8

    HKW Klingenberg, Köpenicker Chaussee 42-45

  • 9

    HKW Wilmersdorf, Forckenbeckstraße 3-6

  • 10

    HKW Moabit, Friedrich-Krause-Ufer 10-13

  • 11

    BHKW Köpenick, Wendenschloßstraße 176-182

  • 12

    HKW Buch, Schwanebecker Chaussee 17

  • 13

    Fernheizwerk Neukölln, Weigandufer 489

  • 14

    Fernheizwerk Märkisches Viertel, Wallenroder Straße 2

  • 15

    Spitzenheizwerk Lange Enden, Lange Enden 15-25

  • 16

    Schering AG – Feuerungsanlage, Müllerstraße 178

  • 17

    BTB mbH Berlin, Albert-Einstein-Straße 22

  • 18

    HHKW Neukölln, Köpenicker Straße 26

Geometrie / Verkehr Flughafen Berlin Brandenburg (BER)

Die Eingangsdaten des Flugverkehrs werden in der Dokumentation der Umgebungslärmkartierung des Flughafens Berlin Brandenburg (Wölfel 2022) beschrieben.

Kartierung der Eisenbahnen nach Allgemeinem Eisenbahngesetz

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Lärmkartierung der Eisenbahnen des Bundes nach dem Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) für die 4. Runde (2022) selbständig durchgeführt.

Die aktuellen Daten können über den Kartendienst des EBA eingesehen werden.

Berechnungsmodell

Verwendete Software

Die Eingangsdaten wurden in einem 3D-Berechnungsmodell der Software IMMI 30 (Wölfel 2023a) aufbereitet und zusammengeführt.

Hindernisse

Hindernisse wie Geländekanten, Gebäude und Lärmschutzeinrichtungen wurden mit den in den Eingangsdaten beschriebenen Parametern (Lage, Höhe, Reflexionseigenschaft u. a.) berücksichtigt. Das Grundmodell aus Gelände und Hindernissen blieb dabei für die Berechnung aller Lärmarten unverändert.

Festlegung der Immissionspunkte

An Wohngebäuden, Krankenhäusern und Schulen wurde die Lage der Immissionspunkte (Gebäude-Fassadenpunkte) gemäß “Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm” (BEB) festgelegt.

Die Anzahl aller Bewohner eines Wohngebäudes wird dabei jeweils nur der oberen („lauten“) Hälfte der Gebäude-Fassadenpunkte zugeordnet, die durch den Median der berechneten Fassadenpegel LDEN bzw. LNight ermittelt werden. Die untere („leise“) Hälfte der Fassadenpunkte bleibt unberücksichtigt.

_*Hinweis: Diese Vorgehensweise weicht erheblich von den vorhergehenden Kartierungen ab. Dort wurden alle Fassadenpunkte eines Gebäudes und damit auch die niedrigeren Pegel berücksichtigt. Im Ergebnis sind deutlich höhere Belastetenzahlen zu erwarten.*_

Prüfung auf Plausibilität

Die Plausibilitätsprüfung setzt sich zusammen aus einer visuellen Überprüfung von 3D-Ansichten des Berechnungsmodells und zahlreichen automatischen Plausibilitätsabfragen.

Folgende Zusammenhänge werden dabei überprüft und ggf. korrigiert:

• Kreuzung von Straßen- und Straßenbahnabschnitten mit Gebäuden
  • Kreuzung von Lärmschutzwänden mit Straßen- und Straßenbahnabschnitten, Gebäuden oder Brückenbauwerken
  • Wertebereich der Emissionsfaktoren (Verkehr, Geschwindigkeit u. a.)
  • Wertebereich von Gebäudehöhen und -flächen, Reflexionseigenschaften
  • Wertebereich relativer und absoluter Höhen von Schallquellen und Hindernissen
  • Wertebereich übergebener Einwohnerzahlen pro Gebäude
  • Stichprobenartige Überprüfung übergebener Gebäudenutzungen.

Zur detaillierten Darstellung der Berechnungsparameter und des Berechnungsverfahrens wird auf den Projektbericht (Wölfel 2023) verwiesen.