Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 × 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht – Lärmindex dargestellt.
07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr
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07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr
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07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr (A3-Format)