Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht – Lärmindex dargestellt.