Straßenverkehrslärm / Schienenverkehrslärm 2004

Datengrundlage und Methode

Straßenverkehrslärm

Das gesamte Berliner Straßennetz umfasst ca. 5.140 km. Für 1.302 km davon werden Verkehrslärmpegel ausgewiesen (in der Regel Hauptverkehrsstraßen, im Innenstadtbereich alle Straßen mit Tempo 50, vollständiges Straßenbahnnetz).

Die Verkehrslärmkarte Hauptnetzstraßen enthält berechnete Mittelungspegel für den Tag- (6.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr). Die Berechnungen wurden nach einer bundesweit geltenden technischen Richtlinie, der RLS 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990) vorgenommen. Geltende Grenz-, Richt- und Orientierungswerte zielen auf einen Vergleich mit Beurteilungspegeln, die nach der RLS-90 berechnet wurden. Aus den in der Verkehrslärmkarte ausgewiesenen Mittelungspegeln erhält man durch Addition von Zuschlägen, mit denen Brems- und Anfahrgeräusche im Nahbereich von Lichtsignalanlagen berücksichtigt werden, den Beurteilungspegel. Diese Zuschläge sind folgendermaßen zu vergeben: bei einer Entfernung von bis zu 40 m +3 dB, bei einer Entfernung von über 40 bis zu 70 m +2 dB und bei einer Entfernung von über 70 m bis zu 100 m +1 dB.

Grundlage der Berechnungen ist die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) eines Streckenabschnittes. Dieser Wert, der 1998 auf der Basis von umfangreichen Verkehrszählungen (siehe auch Karte 07.01 Verkehrsmengen (Ausgabe 2001)) ermittelt wurde, berücksichtigt die jahreszeitlich bedingten Schwankungen und den Einfluss von Wochenenden und Feiertagen auf das mittlere Verkehrsaufkommen. Hierbei wird auch der für die Lärmberechnung wichtige Anteil des LKW-Verkehrs am Gesamtverkehr ermittelt; die Anzahl der Busse des ÖPNV wurde aufgrund des Winterfahrplanes 2001 der BVG einbezogen.

Weitere Größen, welche die Höhe des Mittelungspegels beeinflussen sind u.a.: Abstand der Gebäude von der Straße, Art der Bebauung (offen, geschlossen), Höhe und Art der Fassade (glatt, gegliedert) von Gebäuden, Anzahl der Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Art und Zustand der Fahrbahnoberfläche, eventuell vorhandene Lärmschutzeinrichtungen (Wände, Wälle), Lage der Straße in einem Einschnitt oder auf einer Böschung. Die Bebauungsparameter wurden der “Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin, Stand 2001” (ALK) entnommen; die fahrbahnbezogenen Parameter – wie z.B. die Art der Fahrbahnoberfläche, Anzahl verfügbare Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit – wurden im Herbst 2003 durch Abfahren des gesamten Netzes aktualisiert.

Um die genannten Parameter möglichst genau erfassen zu können, wurde das 1.302 km lange untersuchte Hauptnetz in 7.494 Abschnitte aufgeteilt. Eine weitere wichtige aufgenommene Größe ist der Bebauungsabstand. An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung – Mittelachse der Straße berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB).

In die Straßenverkehrslärmkarte wurde auch das vollständige Straßenbahnnetz mit aufgenommen. Auf der Basis des Winterfahrplanes 2001 (einschließlich Betriebsfahrten) wurde nach der SCHALL 03 (Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm) der Beurteilungspegel allein durch Straßenbahnverkehr berechnet. Entsprechend den Vorgaben der SCHALL 03 wurde vom Mittelungspegel der Straßenbahnen der “Schienenbonus” in Höhe von 5 dB abgezogen und so der Beurteilungspegel ermittelt. Der Schienenbonus ist wegen der gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrs zu vergeben. Bei der Berechnung werden u. a. die Bebauungssituation sowie die Art des Gleiskörpers (z. B Schotterbett oder straßenbündiger Verlauf) berücksichtigt, nicht jedoch Besonderheiten einzelner Typen von Straßenbahnzügen (Tatrabahnen, Niederflurbahnen, …). Ebenso wie für den Kraftfahrzeugverkehr werden für jede Streckenabschnittsseite Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet.

Für Straßenabschnitte, die von Kraftfahrzeug- und Straßenbahnlärm betroffen sind, wird in der Karte der Summenpegel dargestellt.

Neben den Pegeln an der Randbebauung wird insbesondere für planerische Zwecke ein normierter Mittelungspegel (Kfz) bzw. Beurteilungspegel (Straßenbahn) in 25 m Entfernung von der jeweils äußeren rechten Fahrspur angegeben. Eventuell vorhandene reflektierende Bebauung wird bei der Berechnung dieses Pegels nicht mit berücksichtigt.

Soll mit einem der Datei entnommenen Beurteilungspegel nach der DIN 4109 die erforderliche resultierende Luftschalldämmung von Außenbauteilen bestimmt werden (u. a. zum Dimensionieren von Fenstern), so erhält man aus dem Beurteilungspegel plus einem Zuschlag von 3 dB den dafür benötigten “maßgeblichen Außenlärmpegel”.

Für die Präsentation der Karte im Internet wurden die Straßenabschnitte des Zählnetzes den straßenzugewandten Blockseiten der digitalen Karte 1:5000 (Digk 5) zugeordnet. Stärker abgewinkelte Blockecken an Straßenkreuzungen wurden nur dann zugeordnet, wenn eine eindeutige Zuweisung einer Straßenseite möglich war.

Schienenverkehrslärm

Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das 246 km lange oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise gemeinsamer Trassenverlauf). Bahnhofsbereiche, Güterumschlagsflächen und Schienenkreuze blieben auf Grund von Besonderheiten, die das Berechnungsmodell nicht erfasst, unberücksichtigt.

Berechnungsgrundlage sind Betriebsdaten der Deutschen Bahn AG und der BVG auf dem Stand des Winterfahrplanes 2003/2004. Die Beurteilungspegel an der nächstgelegenen Bebauung wurden nach der SCHALL 03, der bundesweit verbindlichen Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm, ermittelt. Zur möglichst genauen Aufnahme der Ausgangsdaten für die Berechnung wurde das Netz in 1.586 Abschnitte geteilt und alle benötigten Werte (Anzahl Züge pro Zugart, Geschwindigkeiten, Art und Abstände der Bebauung, Art des Gleiskörpers, Brücken, Krümmungsradius von Kurven, …) abschnittsseitenbezogen erfasst. Der Beurteilungspegel beinhaltet (ebenso wie bei der Straßenbahn) den nach SCHALL 03 zu vergebenden Schienenbonus (Abzug in Höhe von 5 dB wegen der verminderten Störwirkung von Schienenverkehr im Vergleich zum Kraftfahrzeugverkehr).

An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung – Mittelachse der Gleise berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB). Neben dem Gesamtbeurteilungspegel für den Tag- bzw. Nachtzeitraum an der Bebauung der jeweiligen Abschnittsseite wurde für planerische Zwecke ein normierter Beurteilungspegel in 25 m Entfernung vom jeweils äußeren rechten Gleis (ohne Berücksichtigung von Bebauung) berechnet.

Nutzung der Datenanzeige in der Lärmkarte

Die Lärmkarten selber enthalten in ihrem kartographischen Teil zwangsläufig nur einen Teil der vorhandenen Daten. So ist es z.B. bei dem Maßstab 1 : 50.000 nicht möglich, den Einfluss von Lichtsignalanlagen, der für die Bildung des Beurteilungspegels notwendig ist, korrekt darzustellen. Entsprechend RLS 90 wären bis zu einem Abstand von 100 m Zuschläge von 1 bis 3 dB vorzusehen. Man erhält dann den Beurteilungspegel, für den die o. g. Richt- bzw. Grenzwerte gelten. In den übrigen Bereichen ist der Beurteilungspegel gleich dem dargestellten Mittelungspegel.

Die in der Lärmkarte dargestellten Pegelklassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) geben die Lärmimmission in 3,5 m Höhe vor den vom Straßenverkehrslärm betroffenen Gebäudefassaden in einem für den jeweils betrachteten Straßenabschnitt repräsentativen Abstand zwischen Gebäudefassade und nächstgelegener Fahrspurachse wieder.

In der vorliegenden Neufassung der Lärmkarten wurde jedoch über die Erweiterung der Datenanzeige eine Möglichkeit geschaffen, auch detaillierte Informationen zum ausgewählten Abschnitt zu bekommen. Dies umfasst neben der Schlüsselnummer des Abschnittes, über die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitere Auskünfte aus dem Verkehrslärmkataster zugeordnet werden können, u.a. noch folgende Parameter

für den Bereich Straßenverkehr:

  • Kennung des Stadtbezirkes, in dem der Abschnitt liegt,
  • Straßenname,
  • zugeordneter Statistischer Block,
  • DTV KFZ und LKW, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt
  • Anzahl BVG-Busse Tag und Nacht, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt,
  • Anzahl Straßenbahnen Tag und Nacht, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt,
  • Abstand Straßenmittellinie – Bebauung rechts
  • Abstand Straßenmittellinie – Bebauung links
  • Abstand Straßenbahnmittelachse -Bebauung rechts
  • Abstand Straßenbahnmittelachse -Bebauung links
  • Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt,
  • 25m Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt und
  • Anzahl der betroffenen Anwohner

für den Bereich Schienenverkehr:

  • Name des Bahnhofes für Abschnitte, die einem Bahnhof entsprechen,
  • Auf der Strecke von….,
  • Auf der Strecke nach…..,
  • Kennung des Stadtbezirkes, in dem der Abschnitt liegt,
  • Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt,
  • 25m Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt

Die Angaben rechts und links beziehen sich auf die streckenbezogene Beurteilungsrichtung, diese wird in der Karte 07.02 Ausgabe 2005 durch die Anbindung an die betroffenen Blöcke und in der Karte 07.04 Ausgabe 2005 durch die Pfeilsymbole in der Karte berücksichtigt. Die Angabe des 25m-Beurteilungspegels bezieht sich auf einen Immissionsort in standardisierter Entfernung von der Mittellinie der Straße/Schienenstrecke und soll insbesondere in Bereichen, in denen keine Randbebauung vorhanden ist, eine Beurteilung der Lärmsituation erlauben.

Hinweis
Die angegebenen Lärmpegel stellen eine allgemeine Information über die Verkehrslärmbelastung eines Straßenabschnittes dar. Falls Sie verbindliche Einzelauskünfte bzw. weitere Daten zur Verkehrslärmbelastung benötigen, wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige Referat IX D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig.