In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen.
Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünflächen und Spielplätze die Grünflächen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg gehören dazu. Die Berliner Waldflächen (Freiflächentyp i.S.d. Stadtstruktur, Karte 06.08) sind ebenfalls relevant, weil sie die Funktionen einer wohnungsnahen Grünfläche zumindest teilweise übernehmen können.
Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind.
Folgende Kriterien wurden zur Ermittlung der erholungswirksamen Grünflächen herangezogen:
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Flächengröße
Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünflächen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünflächen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen.
Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünflächen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. -
Zugänglichkeit
Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. -
Umweltbelastungen
Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünflächen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr.
Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet (Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, 2014). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünflächen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von über 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist.
Ermittlung der Einzugsbereiche
Den einzelnen erholungswirksamen Grünflächen werden Einzugsbereiche zugeordnet, weil die Berliner Richtwerte zur „Grünversorgung“ eine Kombination aus Flächengröße (m²/EW) und Erreichbarkeit (max. 500m) vorsehen. In den Einzugsbereichen muss eine Wohnnutzung (Einwohnerschwellenwert: 10 EW/ha) vorhanden sein. Grünflächen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt.
Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke.
Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert.
Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich, weil davon ausgegangen wird, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen werden berlinweit als versorgt eingestuft.
Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft.
Berechnung des Versorgungsgrades
Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen ab 6 m² wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. In einem quantitativen Analyseschritt wird die im jeweiligen Einzugsbereich vorhandene Grünfläche (in m²) ins Verhältnis zur dort vorhandenen Einwohnerzahl gesetzt. Der so ermittelte Quotient (in m² Grün pro Einwohner) im jeweiligen Einzugsbereich gibt Auskunft über die pro Person zur Verfügung stehende öffentliche Grünfläche. Dieser Wert (m² Grünfläche pro Einwohner) wird anschließend in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), unterversorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m² pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91).
Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2).
Versorgung mit privatem Grün
Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Grünversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Grün/Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar.
Ableitung des Quartiertyps
Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1).
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extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen
Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. -
geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen
Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. -
mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen
In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist.